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Änderungsverordnung für Steuerverordnungen geplant (Foto: MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Neues aus der Finanzverwaltung

Änderung steuerlicher Verordnungen geplant

ESV-Redaktion Steuern
14.10.2022
Die letzte Änderung steuerlicher Verordnungen datiert bereits aus 2020. Nun hat das BMF am 11. Oktober 2022 einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vorgelegt, um den in mehreren Bereichen notwendigen fachlichen Anpassungsbedarf zusammenfassend aufzugreifen.

Verordnungen konkretisieren Gesetze und ergehen immer auf der Grundlage von parlamentarisch beschlossenen Gesetzen. Dabei werden diese sog. Rechtsverordnungen durch die Exekutive erlassen. Hier hat nun das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für eine Verordnung vorgelegt, der einige bereits bestehende Rechtsverordnungen, die sich mit einzelnen Teilgebieten des Steuerrechts befassen, ändert. Geplant sind

  • Änderungen in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
  • die Ergänzung möglicher Belegnachweise für die Gelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 17a Abs. 2 Nr. 1 UStDV)
  • Änderungen der Art und Weise der Einreichung von Belegnachweisen im Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 61 Abs. 2 und Abs. 5 UStDV)
  • Änderungen der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV)
  • Regelungen der Zuständigkeit für außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässige Unternehmer, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat für das Verfahren OneStop-Shop - EU-Regelung registrieren lassen (§ 1 Abs. 2b UStZustV)
  • Änderungen der Umsatzsteuererstattungsverordnung (UStErstV)
  • die Umsetzung der Anforderungen des OZG und Verfahrenserleichterung beim Umsatzsteuererstattungsverfahren für diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und deren Mitglieder durch Änderung der Umsatzsteuererstattungsverordnung (§ 4 UStErstV)
  • Änderungen der Steueridentifikationsnummerverordnung (StIdV)
  • Redaktionelle Anpassungen an den geänderten Satzbau des § 139b Abs. 6 Abgabenordnung (AO) in § 2 Abs. 2 StIdV
  • Änderungen der vom Bundeszentralamt für Steuern an den Bürger mitzuteilenden Daten (§ 6 Abs. 1 StIdV)
  • Änderungen der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
  • Anpassungen des Musters 6 zu § 8 der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
  • Änderungen der Steuerauskunftsverordnung (StAuskV)
  • die Einführung einer weiteren Regelung zu gemeinsamer Antragstellung für Anträge auf verbindliche Auskunft sowie Regelung der entsprechenden Zuständigkeit durch Änderung der Steuerauskunftsverordnung (§ 1 StAuskV)
  • Änderungen der Mitteilungsverordnung (MitteilungsVO)
  • die Regelung von Mitteilungspflichten über Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs nach dem Energiekostendämpfungsprogramm durch Änderung der Mitteilungsverordnung (§ 13a MitteilungsVO)
  • Änderungen der VO zu § 180 Abs. 2 AO
  • eine Vereinfachung der gesonderten Feststellung bei Aufgabe eines Betriebs wegen Liebhaberei durch Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (§ 8 VO zu § 180 Abs. 2 AO)
  • Änderungen der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)
  • die Umkehrung des Regelfalls, wann Versorgungseinrichtungen vom Vorliegen von Altersvorsorgebeiträgen im Sinne des § 82 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auszugehen haben (§ 6 Abs. 3 AltvDV)
  • die Korrektur der Geltungswirkung der Erklärung eines Zulageberechtigten zur Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei Vertragsneuabschlüssen (§ 10 Abs. 4 AltvDV)
Quelle: Internetseite des BMF - Referentenentwurf des BMF vom 11. Oktober 2022

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(ESV/cmx)

Programmbereich: Steuerrecht