AG Mannheim: Geschwindigkeitsmessung durch Poliscan Speed Blitzer nicht immer zuverlässig
Messung muss im Bereich von 20 bis 50 Metern erfolgen
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AG Mannheim: Messgerät misst anders, als Bauartzulassung vorsieht
Im Wortlaut: § 47 OWiG Absatz 2 - Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten |
(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. |
Was daraus folgt
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Eine pauschale Aussage, dass sämtliche Messungen mit dem Messgerät PoliScan Speed von vornherein unverwertbar sind, lässt sich daraus allerdings noch nicht ableiten.
- Dem Gericht zufolge muss bei jeder einzelnen Messung geprüft werden, ob die zur konkreten Messwertbildung beitragenden Rohdaten die Bedingungen der Bauartzulassung einhalten oder nicht.
- Auch andere Amtsgerichte, wie z.B. Aachen, Berlin-Tiergarten, Dillenburg und Königs Wusterhausen hatten schon entschieden, dass die Apparate rechtsstaatliche Grundsätze verletzten, weil eine nachträgliche Kontrolle der Daten kaum möglich sei.
- Pressemeldungen aus dem Jahr 2014 zufolge soll die Software an vielen Geräten dieser Bauart ausgetauscht worden sein. Dass der Fehler noch immer nicht vollständig und an allen Geräten behoben worden ist, zeigt der jüngste Fall vor dem AG Mannheim. Allerdings scheinen die Oberlandesgerichte dazu zu tendieren, die Entscheidungen der Amtsgerichte wieder aufzuheben.
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Wer betroffen ist, sollte den gegen ihn gerichteten Vorwurf dennoch in jedem Fall überprüfen lassen. Letzlich wird wohl der Bundesgerichtshof über die Verwertbarkeit der Daten dieser Messgerätreihe entscheiden müssen.
Weiterführende Literatur |
Die Datenbank VRSdigital.de, Die Rechtsprechungsdatenbank zum Verkehrsrecht, herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt, Berlin, ist die Entscheidungssammlung mit Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts. Sie finden hier die relevante Rechtsprechung seit 1980. Alle Entscheidungen im Volltext ermöglichen schnelle und aktuelle Recherchen in den Standardbereichen des Verkehrsrechts den themenverwandten Rechtsgebieten. Hierzu gehören unter anderem das Recht der Verkehrshaftpflicht, das KFZ-Vertragsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Recht der Ordnungswidrigkeiten oder das Verkehrsverwaltungsrecht. |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Verkehrsrecht, -wirtschaft, -technik