
Aktuelle Entwicklungen bei Maskenzwang und Abstandgebot in Schulen und Kitas
Sachsen verzichtet weiterhin auf umfassende Maskenpflicht an Schulen und Kitas
Allgemeine Bestimmungen
-
Personen, die nachweislich mit Sars-Cov-2 infiziert sind oder mindestens ein entsprechendes Symptom zeigen, haben keinen Zugang zu Schulen und Kitas.
- Gleiches gilt für Personen, die innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer infizierten Person persönlichen Kontakt hatten.
-
Ebenso dürfen Personen, die sich in den vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keinen negativen Corona-Test vorlegen können, Schulen und Kitas nicht betreten.
-
Schulen: Es besteht keine Ausnahme von der Schulbesuchspflicht. Eltern und externe Partner müssen während ihres Aufenthalts auf dem Schulgelände grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. Wer keine MNB zu tragen hat, muss eine solche mit sich führen.
- Kitas: Eltern müssen gegenüber der Einrichtung täglich schriftlich erklären, dass ihr Kind kein typisches Symptom der Krankheit Covid-19 – wie etwa Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder ein allgemeines Krankheitsgefühl – aufweist. Ohne eine solche Erklärung wird das Kind an diesem Tag nicht in Betreuung genommen. Eltern müssen während des Aufenthalts in Gebäuden der Einrichtung und auf dem übrigen Einrichtungsgelände eine MNB tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einhalten.
-
Horte: Einrichtungsfremde Personen müssen in der Einrichtung grundsätzlich eine MNB tragen. Eine schriftliche Erklärung über den Gesundheitszustand des dort betreuten Kindes müssen Eltern nicht abgeben.
Der kostenlose Newsletter Recht - Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Nachrichten zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
NRW
VG Berlin: Kein Mindestabstand in Berliner Schulen
- Präsenzunterricht notwendig: Unterricht an öffentlichen Schulen kann dem Berliner Richterspruch zufolge effektiv nur als Präsenzunterricht erfolgen. Allerdings könne dieser wegen der personellen und räumlichen Erfordernisse nur in voller Klassenstärke erfolgen. Dies wiederum wäre nur ohne Mindestabstand möglich.
-
Andere effektive Maßnahmen: Zwar empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) einen Mindestabstand von 1,5 Metern, um einer Tröpfcheninfektion entgegenzuwirken. Allerdings hat Berlin zahlreiche andere Maßnahmen eingeführt, die das Infektionsrisiko in der Schule signifikant senken können. Diese entsprechen ebenfalls den Empfehlungen des RKI. Hierzu zählte das Gericht den Musterhygieneplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Dieser sieht zumindest außerhalb des Unterrichts das verpflichtende Tragen von MNBs vor. Zudem müssten die Räumlichkeiten regelmäßig belüftet werden. Zudem sei auf Handhygiene zu achten. Darüber hinaus werden Schüler mit besonderem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch besondere Regelungen geschützt. Gleiches gilt dem VG zufolge für Schülerhaushalte mit Risikopersonen.
Quelle: PM des VG Berlin vom 10.8.2020 zum Beschluss vom 7.8.2020 – 14 L 234/20
Maskenpflicht
In den Schulen Berlins müssen Schüler und Lehrer in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen oder beim Anstehen in der Mensa eine MNB tragen. Eine Maskenpflicht im Unterricht besteht derzeit nicht.
Auch interessant
Maskenpflicht in Schulen bei Präsenzunterricht | 27.08.2020 |
OVG Münster und VG Düsseldorf zur Maskenpflicht in den Schulen von NRW | |
![]() |
In welchem Umfang können Schüler dazu verpflichtet werden, aufgrund von Corona Alltagsmasken in Schulen zu tragen? Besonders umstritten ist die Maskenpflicht im Präsenzunterricht. Doch auch die Frage nach den Folgen für Schüler, die keine Masken tragen wollen, wird kontrovers diskutiert. Zur ersten Frage hat sich das OVG Münster geäußert, während das VG Düsseldorf entscheiden musste, ob Pflichtverletzungen den Ausschluss vom Unterricht rechtfertigen.mehr … |
Präsenzunterricht in Coronazeiten | 11.06.2020 |
ArbG Mainz: Ein 62-jähriger Berufsschullehrer kann trotz Corona zum Präsenzunterricht verpflichtet sein | |
![]() |
Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko einer Infizierung mit Corona. Doch wo liegen die Grenzen? Kann sich ein 62-jähriger Berufsschullehrer unter Berufung auf sein Alter von seiner Pflicht zum Präsenzunterricht befreien lassen? Hierzu hat sich kürzlich das ArbG Mainz geäußert. mehr …
|
VG Hamburg: Keine Maskenpflicht im Schulunterricht in Hamburg
- Anspruch auf Erlass von Verordnungen nur die Ausnahme: Ansprüche auf Erlass oder Änderung von untergesetzlichen Rechtsnormen kommen nur ausnahmsweise in Betracht. Dies gilt auch für die vorliegende Coronavirus-Eindämmungsverordnung.
- Voraussetzungen für die Verletzung von Schutzpflichten: Die Verletzung einer Schutzpflicht setzt voraus, dass entweder gar keine Schutzvorkehrungen getroffen wurden, dass getroffene Maßnahmen offensichtlich ungeeignet sind, um das Schutzziel zu erreichen, oder dass die Maßnahmen erheblich dahinter zurückbleiben.
- Keine ausreichende Begründung des Antragstellers: In diesem Zusammenhang hat der Antragsteller aus Sicht des VG nicht glaubhaft gemacht, warum – neben den allgemeinen Hygieneanforderungen nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung und den speziellen Regelungen für den Schulbetrieb – die Verpflichtung zum Tragen einer MNB im Unterricht unerlässlich sein solle.
- Maskenpflicht nicht zwingend geboten: Auch wenn sich Virologen des RKI für eine Maskenpflicht im Unterricht ausgesprochen hätten, vermochte das VG nicht zu erkennen, dass die Maskenpflicht für alle Schüler – unabhängig von Klasse und Schulform – zwingend geboten sei, um die Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzpflicht zu erfüllen.
![]() |
Das Fundament unserer RechtsordnungBerliner Kommentar zum GrundgesetzDer Kommentar analysiert dogmatisch fundiert und kritisch reflektierend. Er arbeitet für Sie heraus, wie sich die einzelnen Bestimmungen auf das einfache Recht und die praktische Rechtsarbeit auswirken.Bei den einzelnen Erläuterungen folgt das Werk einem einheitlichen Gliederungsraster und bietet dem Leser neben der Kommentierung:
|
(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht