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Aufforderung des BMF zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Photo: studio v-zwoelf/Adobe Stock)
Grundsteuer

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts

ESV-Redaktion Steuern
12.04.2022

Die Finanzverwaltungen der Länder, die das sogenannte Bundesmodell im Hinblick auf die Grundsteuer anwenden, haben die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 31. Oktober 2022 öffentlich bekannt gegeben.

Bundesmodell für die Grundsteuer

Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wenden für die Grundsteuer das sogenannte Bundesmodell an.

Verfahren der Grundsteuerermittlung

Dabei bleibt das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer erhalten: Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung ermittelt. Die Steuermesszahl wird gesetzlich festgelegt. Ausnahmen gibt es im Saarland und in Sachsen für die Grundsteuer B für Grundvermögen und Grundstücke. Den Hebesatz legt die Stadt bzw. Gemeinde fest.

Eigentümer von Grundstücken, Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, Erbbauverpflichtete, aber auch Eigentümer von Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden in den oben genannten Bundesländern sind zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.

Für Wohngrundstücke sind im Wesentlichen nur folgende Angaben erforderlich:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes
Für die Erklärung sind die Verhältnisse am 1. Januar 2022 maßgeblich.

Am 30. März 2022 haben die Finanzverwaltungen dieser Bundesländer im BStBl. I 2022 S. 205 die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 31. Oktober 2022 öffentlich bekannt gegeben. Damit sind die Finanzämter grundsätzlich von der Einzelaufforderung an jeden Grundstückseigentümer befreit.

Die verspätete Abgabe bzw. Nichtabgabe soll mit Verspätungszuschlägen sanktioniert werden. Folge kann auch die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sein.

Nach Aussagen des BMF sollen die elektronischen Formulare ab dem 1. Juli 2022 zur Verfügung stehen.

Anderes Grundsteuermodell

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wenden ein eigenes Grundsteuermodell an.

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(ESV/cmx)

Programmbereich: Steuerrecht