Aufregung um Ansprüche auf Präsenzunterricht in den Schulen
OVG Münster: Kein sofortiger Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen in NRW
Die Privilegierung der Primarstufenschüler/innen stützte das Gericht auf die nachvollziehbare Erwägung des Verordnungsgebers, dass gerade diese Gruppe im Umgang mit digitalem Lernen erhebliche Unterstützung braucht, die viele Eltern nicht leisten könnten.
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VG Berlin: Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von Präsenzbeschulung im Wechselmodell ist rechtswidrig
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Jahrgangsstufen 1 bis 3 (Primarstufe): In diesen Jahrgangsstufen wird seit dem 22.2.2021 ein Wechselunterricht in halbierter Klassenstärke angeboten.
- Jahrgangsstufen 4 bis 6: Gleiches gilt für die Jahrgangsstufen 4-6, allerdings erst seit dem 7.3.2021.
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Jahrgangsstufen 10, 12, 13: Hier kann ein Präsenzwechselunterricht nach Einzelfallentscheidung der betreffenden Schule im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde stattfinden.
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Alle Schüler/-innen ab Jahrgangsstufe 10: Für alle Schüler/inen dieser Jahrgangsstufen wird ab dem 17.3.2021 wieder ein Präsenzunterricht in festen Lerngruppen in halbierter Größe angeboten.
Antragsteller: Beschulungsmodell verstößt gegen Grundrechte
Antragsgegner: Ausschluss der betroffenen Jahrgangsstufen gerechtfertigt
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Eilanträge teilweise erfolgreich
- Verweis auf fehlende Abschlussprüfungen: Dieses Argument greift der Kammer zufolge nicht, weil der Präsenzwechselunterricht auch den Jahrgangsstufen 5, 6 und 11 offensteht. In diesen Stufen finden keine Abschlussprüfungen statt.
- Geringere Ansteckungsgefahr in den unteren Jahrgangsstufen: Der Ausschluss der Jahrgangsstufen 7 bis 9 vom abwechselnden Präsenzunterricht kann auch nicht mit der möglicherweise geringeren Ansteckungsgefahr der Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren begründet werden. Schüler/-innen der Jahrgangsstufen 5, 6 und 11 sind nämlich in aller Regel älter als zehn Jahre.
- Homeschooling kein gleichwertiger Ersatz: Das schulisch angeleitete Lernen zu Hause ist der Kammer zufolge kein gleichwertiger Ersatz für Präsenzunterricht.
Quelle: PM des VG Berlin vom 10.03.2021 zu den Beschlüssen vom selben Tag – VG 3 L 51/21, VG 3 L 57/21, VG 3 L 58/21, VG 3 L 59/21, VG 3 L 60/21, VG 3 L 61/21 und VG 3 L 62/21
Das Fundament unserer Rechtsordnung Berliner Kommentar zum GrundgesetzDer Kommentar analysiert dogmatisch fundiert und kritisch reflektierend. Er arbeitet heraus, wie sich die einzelnen Bestimmungen auf das einfache Recht und die praktische Rechtsarbeit auswirken.Bei den einzelnen Erläuterungen folgt das Werk einem einheitlichen Gliederungsraster und bietet dem Leser neben der Kommentierung folgende Themen:
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht