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Verlängerung des Spiels der Waldhof Buben: Im Gerichtssaal gegen den Punktabzug (Foto: Alekss/Fotolia.com)
Verbandsstrafe des DFB

Auftaktsieg des SV Waldhof Mannheim vor dem Landgericht Frankfurt

ESV-Redaktion Recht
11.04.2019
Punktabzüge bei Sportwettbewerben sollen unfaires Verhalten korrigieren. Nach dem Grundsatz, dass die Sportler ihre eigenen Regeln schaffen, sind staatliche Gerichte aber selten mit solchen Fragen beschäftigt. Eine Ausnahme hiervon macht nun das Landgericht (LG) Frankfurt a. M., das einen vom DFB verhängten Punkteabzug kassierte.
Kläger war der SV Waldhof Mannheim. Vor allem in dem Fußballspiel gegen den KFC Uerdingen am 27.05.2018 kam es im Mannheimer Carl-Benz-Stadion zu erheblichen Ausschreitungen der Zuschauer. Der Ausgang dieses Relegationsspiels entschied über den direkten Aufstieg in die 3. Fußball-Bundesliga für die anschließende Saison 2018/2019. Der Schiedsrichter brach die Begegnung beim Stand vom 1:2 für den KFC Uerdingen ab und die Partie wurde mit 0:2 für die Gast-Mannschaft gewertet. Zudem bestrafte das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) die Heim-Mannschaft auch für die aktuell laufende Saison 2018/2019 mit einem Abzug von drei Punkten sowie mit einer Geldstrafe von 40.000 Euro. 

SV Waldhof Mannheim: Punktabzug rechtswidrig

Der Weg der Mannheimer Fußballer durch die Instanzen der DFB-Sportgerichtsbarkeit gegen den Punktabzug war erfolglos. Letztlich hat das DFB-Bundesgericht den Punktbazug bestätigt und die Geldstrafe auf 25.000 Euro reduziert. Vor allem der Abzug der Punkte veranlasste den Club, die Entscheidung der DFB-Bundesgerichts durch ein ordentliches Gericht überprüfen zu lassen. Also zog der Verein – auch wegen einiger formeller Mängel – vor das Landgericht (LG) Frankfurt a. M.

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LG Frankfurt: Punktabzug gleicht keinen unfairen Vorteil aus

Das LG hat die Auffassung des SV Waldhof Mannheim bestätigt und den Punktabzug kassiert. Die tragenden Gründe:
  • Punktabzug soll unfairen Vorteil ausgleichen: Nach Auffassung der Frankfurter Zivilrichter darf der DFB einem angeschlossenen Fußballverein in der laufenden Meisterschaftsrunde nur dann Punkte wegen Fanausschreitungen abziehen, wenn der Abzug einen unfairen sportlichen Vorteil rückgängig machen soll.
  • Kein sportlicher Vorteil: An dem unfairen sportlichen Vorteil der Mannheimer fehlte es hier aber. Die Zuschauerausschreitungen stehen nämlich nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ausgang des Spiels. Erst recht stehen sie in keinerlei Zusammenhang mit dem sportlichen Verlauf der anschließenden Spielzeit.
  • Maßstab – Satzungszweck des DFB: Dem Richterspruch zufolge ist ein Punktabzug als Verbandsstrafe außerdem am Satzungszweck zu messen. Hierbei kommt es nicht nur auf das Interesse des Verbandes an der Verhinderung künftiger Ausschreitungen an. Darüber hinaus müssen auch die Interessen der Spieler und der übrigen Vereine an einem unverfälschten sportlichen Wettbewerb mitbewertet werden. Dies ist unterblieben. 
Bemerkenswert ist das Urteil der Frankfurter Zivilrichter vor allem deshalb, weil es unmittelbar in die von den staatlichen Gerichten grundsätzlich anerkannte sportliche Verbandsautonomie des DFB eingreift. Ob es jedoch für eine Siegesserie des Vereins vor den staatlichen Gerichten reicht,  ist ungewiss. Der DFB hat zahlreichen Medienberichten zufolge bereits Rechtsmittel angekündigt.

Es wird also aller Voraussicht nach Aufgabe der nächsten Instanzen werden, die Grenzen der Autonomie der Sportverbände auszuloten.   

Quelle: Urteil des LG Frankfurt a.M.  vom 20.03.2019 – AZ: 2-06 O 420/18

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(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht