BAG zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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BAG: Zeitraum in ärztlicher Bescheinigung begründet Zweifel an Arbeitsunfähigkeit
- Beweiswert erschüttert: Die ausgewiesene Arbeitsunfähigkeit entsprach genau der Dauer der Kündigungsfrist. Darin sah auch der Senat einen ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit der Klägerin für diesen Zeitraum. Die Folge: Die weitere Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit liegt bei der Klägerin. Diesen Beweis hätte die Klägerin durch Vernehmung des behandelnden Arztes und der vorherigen Befreiung von der Schweigepflicht erbringen können.
- Beweis nicht erbracht: Trotz des entsprechenden Hinweises des Senats ist die Klägerin dieser Darlegung- und Beweislast nicht hinreichend konkret nachgekommen. Deshalb war die Klage abzuweisen, so der Senat abschließend
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(ESV/bp)
Programmbereich: Arbeitsrecht