BayVGH: Kein Anspruch auf sofortige Impfung gegen Corona
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
BayVGH: Keine Höherstufung im Einzelfall mehr möglich
- Generelle Priorisierung durch aktuelle CoronaImpfV rechtmäßig: Der Antragsteller gehört laut aktueller CoronaImpfV nicht zum Personenkreis mit höchster Impfpriorität. Die Priorisierung durch den Verordnungsgeber entspricht den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und ist grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, meint der Senat.
- Keine Höherstufung mehr im Einzelfall: Spätestens mit der neuen Verordnung vom 8. Februar 2021 habe der Verordnungsgeber klargestellt, dass eine Höherstufung auch im Einzelfall nicht mehr möglich sein soll. Aufgrund der detailliierten Regelungen der Verordnung zu Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht, liegt auch kein atypischer Einzelfall vor.
- Keine weitere Ausnahme gegeben: Weitere Ausnahmen sind dem Senat zufolge nur noch dann möglich, wenn dies für eine effiziente Organisation der Impfungen notwendig ist und die kurzfristige Verwerfung von Impfstoffen vermieden werden soll. Eine solche Situation war vorliegend nicht gegeben.
- Auch keine unmittelbaren Ansprüche aus den Grundrechten: Selbst bei der Annahme, dass die aktuelle CoronaImpfV wegen eines Verstoßes gegen den Parlamentsvorbehalt verfassungswidrig wäre, ließe sich aus den Grundrechten des Antragstellers kein unmittelbarer Anspruch auf eine sofortige Impfung herleiten, so die obersten bayerischen Verwaltungsrichter abschließend.
Das Fundament unserer Rechtsordnung Berliner Kommentar zum Grundgesetz Der Kommentar analysiert dogmatisch fundiert und kritisch reflektierend. Er arbeitet heraus, wie sich die einzelnen Bestimmungen auf das einfache Recht und die praktische Rechtsarbeit auswirken.
|
|
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
Mehr Gerichtsentscheidungen zum Thema Impriorität |
(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht