Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs durch generelle Umstellung auf das Reverse-Charge-Verfahren?
Verschiedene Modelle zur Betrugsbekämpfung in der Diskussion
Wie dem Betrug bei der Umsatzsteuer begegnet werden kann, dazu werden derzeit verschiedene Modelle diskutiert. So erwähnt eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17941) neben einer weitreichenden Umstellung auf das Reverse-Charge-Verfahren das sog. Split-Payment, die Abschaffung des umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerbs, Blockchain-basierte Lösungsansätze. Die FDP-Fraktion bittet darin die Bundesregierung um Auskunft, wie sie eine generelle Umstellung auf das Reverse-Charge-Verfahren beurteilt.Aktuelle Meldungen |
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern. Sie können auch unseren kostenlosen Newsletter Steuern hier abonnieren. |
Reverse-Charge-Verfahren grundsätzlich ein wirksames Mittel zur Betrugsbekämpfung
In ihrer Antwort (19/18448) hierzu teilt die Bundesregierung mit, dass ihrer Ansicht nach ein generelles Reverse-Charge-Verfahren grundsätzlich ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges ist, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein unvalutierter Vorsteuerabzug nicht mehr möglich wäre.Initiativrecht zur Rechtsänderung liegt bei der Europäischen Kommission
Das Recht, die Initiative für eine Änderung des geltenden Rechtsrahmens zu ergreifen, liegt allein bei der Europäischen Kommission. Sollte die Europäische Kommission in der Zukunft insoweit von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen, werde die Bundesregierung die entsprechenden Vorschläge prüfen, so die Bundesregierung in ihrer Antwort.In den derzeit laufenden Verhandlungen darüber, die geltende Übergangsregelung durch ein endgültiges System abzulösen, trete die Bundesregierung für eine ergebnisoffene Prüfung aller denkbaren Systemalternativen unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ein.
Auch interessant:
- Teil 1 des Interviews zum Thema Umsatzsteuerbetrug durch Karussellgeschäfte – Demuth: „Know your customer!“
- Teil 2 des Interviews zum Thema Umsatzsteuerbetrug durch Karussellgeschäfte – Billau: „Das Reverse-Charge-Verfahren ist betrugsanfällig“
- Interview zum Thema Quick Fixes – Jana Massow und Dr. Kerstin Bohne: „Trotz der Quick Fixes im Umsatzsteuerrecht besteht noch viel Klärungsbedarf“
Quelle: hib 442/2020 vom 30.04.2020
„Quick Fixes“ – Folgen der Umsetzung in das nationale Umsatzsteuerrecht
Im innereuropäischen Warenverkehr markiert der EU-Mehrwertsteueraktionsplan mit den nunmehr in Kraft getretenen Neuregelungen in der MwStSystRL einen weitreichenden Meilenstein.
Ein prägnanter Einstieg und Überblick für Praktiker aus Beratung und Verwaltung, Studierende und Kandidat/-innen einer Steuerberater- oder Laufbahnprüfung. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht