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In Krisen steigt der Beratungsbedarf. Der Bund beteiligt sich an den Kosten. (Foto: wutzkoh/stock.adobe.com)
Corona-Krise

Beratungskosten: Bund erstattet bis zu 4.000 Euro für KMU und Freiberufler

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
08.04.2020
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert die Beratungen für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler.

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ soll Unternehmen dazu befähigen, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Die Unterstützung gilt bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil, teilt das Ministerium mit. Anträge können bis zum Ende dieses Jahres gestellt werden.

Die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows wurde ergänzt, darunter die Punkte:

  • Der Zuschuss beträgt für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten.
  • Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
  • Der Zuschuss wird an das Beratungsunternehmen ausgezahlt.
  • Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben.

Die vollständige Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows finden Sie hier.

Weitere Infos bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Website. Anträge können hier gestellt werden.

Sämtliche Meldungen, die wir für Sie bislang als Info-Service zur Bewältigung der Corona-Krise verfasst haben, finden Sie hier gebündelt auf einer Website.

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(ESV/fab)

Programmbereich: Management und Wirtschaft