Berufsbedingte Corona-Infektion mit PCR-Test dokumentieren
Hintergrund
Eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Versicherte haben dann Anspruch auf Leistungen insbesondere zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Voraussetzung hierfür ist:- Die versicherte Person hat sich nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert.
- Die Infektion kann auf die versicherte Tätigkeit (zum Beispiel Arbeit oder Schulbesuch) zurückgeführt werden.
- Die versicherte Person zeigt Symptome einer Erkrankung an COVID-19.
Testergebnis sowie Umstände der Infektion sollten im Verbandbuch / Meldeblock des Betriebs oder der Bildungseinrichtung dokumentiert werden. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann diese Unterlagen dann nutzen, um zu ermitteln, ob es sich bei der Erkrankung um einen Versicherungsfall handelt.
Siehe auch:
- Bundesgesundheitsministerium
- Verbandbuch (DGUV Information 204-020)
- Meldeblock (DGUV Information 204-021)
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