Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Der Anwalt der Klägerin die hätte Warteschlange der bisherigen Sendeaufträge löschen und den Sendeauftrag an die Hauptstelle in Frankfurt neu eingeben müssen. (Foto: DURIS Guillaume / stock.adobe.com)
Anwaltliche Sorgfaltspflichten

BGH: Anwälte müssen alle Faxnummern eines Gerichts nutzen

ESV-Redaktion Recht
21.10.2020
Das Fax kurz vor Fristablauf ist im Anwaltsalltag nicht selten die letzte Rettung. Doch guter Rat ist teuer, wenn das Zielfax des Gerichts besetzt ist. Muss der Anwalt in diesem Fall auch etwaige Alternativ-Nummern nutzen? Hierüber hat der BGH in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
In dem Streitfall wollte ein hessischer Rechtsanwalt am Tag des Fristablaufs eine Berufungsbegründung an das OLG Frankfurt am Main in faxen. Das Fax sollte allerdings an die Zweigstelle des OLG in Darmstadt gehen. Gegenstand des Verfahrens war ein Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung.

Der Anwalt – der die Klägerin vertrat – begann am 6.5.2020 um 23.43 Uhr mit der Versendung des Faxes. Sein Gerät war so programmiert, dass es nach vier erfolglosen Wahlversuchen den Sendeauftrag abbricht. Ein weiterer Sendeversuch scheiterte um 23.53 Uhr. Der Grund: Das Faxgerät der Außenstelle des Gerichts war durchgängig belegt.

Nach einem weiteren Fehlversuch wollte der Anwalt seinen Schriftsatz auch an die Hauptstelle des OLG Frankfurt senden. Allerdings hatten sich in seinem Faxgerät zwischenzeitlich zahlreiche Sendeaufträge aufgestaut. Gegen 23.56 Uhr hatte er dann einen weiteren Faxauftrag an die Nummer der Hauptstelle des OLG in Frankfurt eingegeben. Dieser Auftrag hatte sich aber in die Warteschlange der bestehenden Aufträge seines Faxgeräts eingereiht. Weil er die Übertragung an die Zweigstelle in Darmstadt nicht abbrechen wollte, hatte er die Warteschlange nicht vorher gelöscht so der weitere Vortrag des Anwalts. Daher ging die vollständige Berufungsbegründung erst am 7.5.2020 um 0.13 Uhr in der Hauptstelle des OLG Frankfurt ein.

Der kostenlose Newsletter Recht - Hier können Sie sich anmelden!
Redaktionelle Nachrichten zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.


Noch am selben Tag beantragte die Klägerin Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist. Mit Beschluss vom 29.7.2019 hat das OLG Frankfurt den Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen und die Berufung als unzulässig verworfen. Hiergegen wendete sich die Klägerin mit einer Rechtsbeschwerde zum BGH.

BGH: Mehrere Faxnummern recherchieren und nutzen

Ohne Erfolg: Der VI. Zivilsenat des BGH hat die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen. Dem Senat zufolge besteht nach den im Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft gemachten Tatsachen die Möglichkeit, dass das Fristversäumnis der Klägerin auf einem Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten beruht. Dies sei der Klägerin nach § 85 Absatz 2 ZPO zuzurechnen. Die weiteren tragenden Gründe des Senats:

  • Alle Faxnummern nutzen: Kann ein fristwahrender Schriftsatz nach mehreren Versuchen nicht erfolgreich an ein Gericht gefaxt werden, hat der Anwalt ggf. weitere Faxnummern des Gerichts zu ermitteln und den Schriftsatz dorthin zu versenden. Dies gilt vor allem dann, wenn das Gericht, wie im Streitfall, mehrere Faxanschlüsse hat – zum Beispiel aufgrund seiner Außensenate.
  • Löschen der Sendeaufträge in Warteschlange: Der Klägeranwalt hätte nicht annehmen dürfen, dass sein Fax nach zahlreichen Fehlversuchen ausgerechnet innerhalb der nur noch wenigen Minuten bis Mitternacht durchgehen würde. Vielmehr hätte er alle Sendeaufträge in der Warteschlange löschen und die Berufungsbegründung sofort an das Empfangsgerät der Hauptstelle nach Frankfurt schicken müssen. Diese Übermittlung dauerte 1 Minute und 43 Sekunden.
Da die Ursächlichkeit des Organisationsmangels für das Versäumen der Frist nicht ausgeräumt wurde, konnte der Klägerin keine Wiedereinsetzung gewährt werden, so der Senat abschließend.

BGH: Rechtsanwälte müssen bei Faxstörung nicht das beA nutzen

BGH: Rechtsanwalt muss dranbleiben
Fristwahrende Schriftsätze werden vor allem in Anwaltsprozessen oft kurz vor Fristende an das betreffende Gericht gefaxt. Was der Anwalt unternehmen muss, wenn erste Übermittlungsversuche scheitern, zeigt ein vor kurzem veröffentlichter Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). mehr …


BGH zur Heilung von Zustellungsmängeln einer Klage
Wird eine Klage nicht an den richtigen Beklagten zugestellt, so kann dies für den Kläger fatale Konsequenzen haben. Liegt ein Zustellungsmangel vor, kann dieser eventuell geheilt werden. Im vorliegenden BGH-Fall berief sich der Kläger auf eine Zustellungsfiktion nach § 189 ZPO. mehr …


Kern/Diehm ZPO

Freuen Sie sich auf die neue Auflage

Nach dem großen Erfolg der Erstauflage konnte sich dieser Newcomer auf Anhieb einen festen Platz unter den ZPO-Standardwerken erobern. Wir bedanken uns mit einer neuen Auflage, die Sie rundum wieder schnell auf den aktuellen Stand katapultiert.

  • Kommentar von Praktikern für Praktiker mit zahlreichen Fallbeispielen
  • primäre Orientierung an obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung
  • Behandlung auch ungewöhnlicher und seltener Prozesskonstellationen
  • hilfreiche Formulierungsvorschläge und Tenorierungsempfehlungen
  • viele Hinweise, etwa zu Prozesstaktik, Kosten- und Gebührenfragen
  • auch für Rechtsreferendare bestens geeignet

Darüber hinaus:

  • Kommentierung der Normen der Musterfeststellungsklage
  • Neuer Anhang: Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
  • Bereits beschlossene Gesetzesänderungen zum 1.1.2022
Verlagsprogramm Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht

(ESV/bp)

Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht