
BGH zum Behandlungsfehler und Schadensersatz bei seelischem Leid von Angehörigen
Die Folgen für die Klägerin: Depressionen und Angstzustände aus Sorge um ihren Ehemann. Auch sie verlangte daher von der betreffenden Klinik und den behandelnden Ärzten Schadensersatz.
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OLG Köln: Schlechter Gesundheitszustand des Ehegatten ist allgemeines Lebensrisiko
Das Oberlandesgericht Köln (OLG) wies die Klage der Frau jedoch ab. Nach Auffassung des OLG hatte der Arztfehler den ohnehin schlechten Gesundheitszustand des Mannes nur weiter verschlechtert. Dies, so die so Kölner Richter, gehöre noch zum allgemeinen Lebensrisiko.BGH: Psychische Leiden von Angehörigen können zu Schadenersatz führen
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) teilte die Auffassung des OLG Köln nicht. Dem Senat zufolge ist die Situation vergleichbar mit sogenannten „Schockschäden“, die nach einem Unfall erlitten werden. Die weiteren tragenden Überlegungen des Senats:- Psychische Beeinträchtigung muss außergewöhnlich sein: Zwar wären psychische Leiden zwar nur dann eine relevante Gesundheitsverletzung, wenn sie über die normalen gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen die Betroffenen bei einer schweren Verletzung eines nahen Angehörigen regelmäßig ausgesetzt sind.
- Aber: Anspruch der Ehefrau nicht „per se“ ausgeschlossen: In dem Streitfall hätten die Depressionen und Angstzustände der Klägerin jedoch ein außergewöhnliches Ausmaß gehabt. Ein entsprechender Anspruch der Ehefrau könne somit nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
- Kausalität zwischen Behandlungsfehler und psychischer Beeinträchtigung nicht geprüft: Hierfür genügt dem Senat zufolge grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass die psychische Störung ohne die Verletzungshandlung – hier also der Behandlungsfehler – nicht aufgetreten wäre. Ob der akut lebensgefährliche Zustand des Patienten für die psychische Beeinträchtigung der Ehefrau kausal war, ließ das Berufungsgericht – trotz geäußerter Zweifel – aber offen.
Quelle: Urteil des BGH vom 21.05.2019 – AZ: VI ZR 299/17
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AHRS Arzthaftpflicht-RechtsprechungMittlerweile ein Klassiker auf dem Gebiet des Arzthaftpflichtrechts, enthält das Gesamtwerk alle seit 1949 ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen sowie rechtskräftige, schwer zugängliche Entscheidungen der unteren Instanzen. Die Entscheidungen sind den medizinischen Fachgebieten mit entsprechenden Hinweisen zugeordnet.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht