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Verwaltungsregelung soll Absenkung des Umsatzsteuersatzes begleiten (Foto: studio v-zwoelf/stock.adobe.com)
Umsatzsteuer

BMF: Entwurf eines die befristete Umsatzsteuersatzabsenkung begleitenden BMF-Schreibens veröffentlicht

ESV-Redaktion Steuern
18.06.2020
Das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 als eine der umfangreichen Maßnahmen des Konjunkturpakets die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für das zweite Halbjahr 2020 beschlossen. Das BMF stimmt derzeit ein begleitendes Schreiben mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab.

Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 - Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens

Das vom Bundeskabinett am 12.06.2020 beschlossene Konjunkturpaket sieht u.a. eine befristete Absenkung des regulären Umsatzsteuersatzes für die Zeit vom 1.07.2020 – 31.12.2020 von 19 auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 auf 5 % vor. Derzeit stimmt das BMF ein diese Absenkung begleitendes BMF-Schreiben mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Einen Entwurf dieses Schreibens hat das BMF mit Stand vom 11.06.2020 veröffentlicht.

Der Entwurf geht im Wesentlichen auf folgende Punkte ein:

1. Umsatzsteuersatzsenkung
1.1 Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze von 19 Prozent auf 16 Prozent und 7 Prozent auf 5 Prozent
1.2 Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs.1 UStG)
2. Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze
2.1 Anwendungsbeginn
2.2 Behandlung bei der Istversteuerung
2.3 Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug bei der Abrechnung von Teilentgelten, die vor dem 1. Juli 2020 für nach dem 30. Juni 2020 ausgeführte Leistungen vereinnahmt werden
2.4 Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug bei der Erteilung von Vorausrechnungen für nach dem 1. Juli 2020 ausgeführte Leistungen
2.5 Abrechnung von Leistungen und Teilleistungen im Rahmen der Istversteuerung von Anzahlungen
2.6 Steuerausweis und Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Minderbelastung bei langfristigen Verträgen (Altverträgen)
2.7 Umsatzsteuerberechnung und Berechnung der Bemessungsgrundlagen und Entgeltminderungen
3. Übergangsregelungen
3.1 Allgemeines
3.2 Werklieferungen und Werkleistungen
3.3 Dauerleistungen
3.4 Änderungen der Bemessungsgrundlagen
3.5 Besteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen
3.6 Besteuerung von Strom-, Gas- und Wärmelieferungen
3.7 Besteuerung von Personenbeförderungen
3.8 Besteuerung der Umsätze von Handelsvertretern
3.9 Besteuerung der Umsätze von Handelsmaklern
3.10 Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe beim Übergang zum erhöhten allgemeinen Umsatzsteuersatz
3.11 Umtausch von Gegenständen
4. Anhebung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2021

Den Entwurf des BMF-Schreibens (Az. III C 2 -S 7030/20/10009 :004) finden Sie hier.


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(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht