BMF: FAQ „Anstehende Umsatzsteuersatzsenkung“ veröffentlicht
Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 – FAQ-Liste des BMF
Der Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes der Bundesregierung sieht eine befristete Absenkung des regulären Umsatzsteuersatzes für die Zeit vom 01.07.2020 – 31.12.2020 von 19 auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 auf 5 % vor. Das BMF nun mit Stand vom 25.06.2020 eine FAQ-Liste veröffentlicht, in welcher wichtige Fragen im Zusammenhang mit dieser Steuersatzsenkung aufgegriffen werden.Auf folgende Punkte geht die FAQ-Liste ein:
I. Einleitung
II. Fragen und Antworten
- Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
- Warum werden die Umsatzsteuersätze zeitlich befristet gesenkt?
- Werden mit der Senkung automatisch alle Waren und Dienstleistungen billiger?
- Welcher Stichtag gilt für die Berechnung der Umsatzsteuer?
- Was ist mit Handwerkerleistungen, die über einen längeren Zeitraum anfallen?
- Was ist mit Waren mit längeren Lieferfristen? Was bedeutet die Steuersenkung für Waren, die ich schon bestellt, aber noch nicht erhalten habe?
- Was ist bei laufenden Verträgen zu beachten, beispielsweise für Strom, Gas, Wärme, Wasser oder Telefon?
- Müssen jetzt alle längerfristigen Verträge neu geschrieben werden?
- Was ist bei Anzahlungen zu beachten?
- Was gilt für Bestellungen im Ausland?
Die FAQ-Liste finden Sie hier.
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(ESV/fl)
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