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Ein Online-Tool soll den Bürgern einen nutzerfreundlichen Weg zur Durchsetzung von Ansprüchen bereitstellen (Foto: peterschreiber.media / stock.adobe.com)
Digitalisierung bei den Amtsgerichten

BMJ konkretisiert zivilrechtliches Online-Verfahren

ESV-Redaktion Recht
24.11.2022
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat den „DigitalService“ unter anderem mit der Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens beauftragt. Zusammen mit der Entwicklung digitaler Zugänge soll damit die Vereinbarung zur Digitalisierung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
Der „DigitalService“ des Bundes ist eine zentrale Digitalisierungseinheit der Bundesverwaltung. Zusammen mit interdisziplinären Teams wird diese eigene Software-Entwicklungskapazitäten für den Bund aufbauen. Der Service wurde 2020 als Bundes-GmbH gegründet. Die Gesellschaft ging aus dem Non-Profit Start-up „4Germany“ hervor, mit dem Ziel, die Digitalisierung voranzutreiben.
 

Aufgaben des DigitalService


Zu den Aufgaben des DigitalService gehören die Entwicklung
 
  • von digitalen Zugängen zu den Gerichten und
  • eines neuen zivilgerichtlichen Verfahrens, das vollständig online durchgeführt wird.

Anwendungsbereich des Online-Verfahrens

Angewendet werden soll das digitale Online-Verfahren bei niedrigen Streitwerten. Es soll dem Bürger einen niedrigschwelligen nutzerfreundlichen und schnellen Weg zur Durchsetzung von Ansprüchen bereitstellen. 
 
Umfragen zufolge ziehen Bürger oft erst bei finanziellen Schäden von mehr als 2.000 EUR vor Gericht. Der Grund: bei geringeren Beträgen sind Aufwand und Kostenrisiko zu hoch. Zudem erscheinen die konventionellen Möglichkeiten einer Klageerhebung vielen als zu umständlich.

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Entwicklung eines Prototyps

Hier kommt nun das BMJ-Projekt „Digitale Klagewege“ (siehe auch unten) zum Tragen. Geplant ist die Entwicklung eines Prototyps für ein Online-Tool zur Klageeinreichung. Damit soll dem Bürger ein digitales Werkzeug zu Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, seine Ansprüche online und unmittelbar bei den Gerichten geltend zu machen.
 
Das Online-Tool soll den Gerichten auch ermöglichen, gleichartige Verfahren – also solche, die oft vorkommen, sehr regelbasiert und standardisiert zu prüfen sind – schneller, einfacher und ressourcenschonender zu bearbeiten.
 

Erprobungsklausel für Praxis-Tests

Für die Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens ist neben der Bereitstellung der technisch-organisatorischen Voraussetzungen auch ein rechtlicher Rahmen erforderlich. Insoweit muss dann eine gesetzliche Erprobungsklausel diesen praktischen Bedarf erfüllen.
 

Produktentwicklung

Dem BMJ zufolge ist schon eine erste Erkundungsphase abgeschlossen. Die nun folgende Projektphase befasst sich mit der Suche nach technischen Lösungen und lotet in der sogenannten „Deep-dive-Phase“ bis Februar 2023 die Bedürfnisse des Bürgers aus.
 
Daran schließt sich dann die konkrete Produktentwicklung an. Diese wird die benötigten „Ende-zu-Ende-Services“ unter Einbeziehung einschlägiger Datenschutzstandards ermitteln.
 
Darüber hinaus werden potentielle Anwendungsfälle erforscht und eingegrenzt – und zwar im unmittelbaren Austausch mit interessierten Ländern und Amtsgerichten.
 
Zudem werden interdisziplinär die gesetzlichen Vorgaben definiert, die dann in Zusammenarbeit mit dem BMJ in einen Gesetzentwurf münden.
 
Quellen:

  • PM des BMJ vom 26.10.2022
 


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(ESV/bp)

Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht