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Bräutigam: „Beim Einsatz von KI braucht man für den Spezialfall wieder den Anwalt” (Foto: privat)
Nachgefragt bei: Prof. Dr. Peter Bräutigam

Bräutigam: „Die Stärke der KI ist der Mustervergleich“

ESV-Redaktion Recht
27.03.2019
Künstliche Intelligenz (KI) – eingesetzt etwa bei Chatbots oder intelligenten Hotlines – schürt vor allem Ängste um Arbeitsplätze. Der IT-Rechtler Prof. Dr. Peter Bräutigam erörtert diese Themen und auch die Frage, was KI für die Anwaltschaft bedeutet, im dritten und letzten Teil des ESV-Interviews.
Herr Dr. Bräutigam, der Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) ist in aller Munde. Betrifft dies auch das Outsourcing und welche Bereiche sind besonders betroffen?

Dr. Peter Bräutigam: Dieses Thema ist so wichtig, dass wir es auch in unser Buch mit aufgenommen haben. Gefragt sind vor allem ausgelagerte KI-Lösungen im Bereich Wartung, aber auch im Endkundenverhältnis, zum Beispiel intelligente Hotlines oder Chatbots, also Computerprogramme, die durch den ständigen Austausch immer mehr dazu lernen.

Aber: Friktionen am Arbeitsmarkt nicht auszuschließen

Ist die Befürchtung, dass KI Arbeitsplätze kostet, berechtigt?

Dr. Peter Bräutigam: Es wird andere Arbeitsplätze geben. Zwar werden zum Beispiel im Bereich Hotline bestimmte Arbeitsplätze wegfallen, wenn ein Chatbot die Aufgabe des Callcenter-Mitarbeiters übernehmen kann. Aber man braucht wiederum Spezialisten, die die Chatbots implementieren, anlernen und betreuen. Es wird also Verschiebungen geben zu höher qualifizierten Arbeitsplätzen. Das schafft natürlich auch Friktionen am Arbeitsmarkt, die nicht zu unterschätzen sind.

Die Stärke der KI liegt im Mustervergleich

Wann gibt es das Urteil aus dem Computer?

Dr. Peter Bräutigam: Wenn wir technischen Fachleuten glauben dürfen, sind wir noch weit davon entfernt. Die Stärke von KI liegt im Moment darin, Muster zu vergleichen und das passendste Muster herauszufinden.

Zu ausgefeilten und abgewogenen Urteilen, die auf einem Wertebild basieren, ist es dagegen noch ein weiter Weg, weil der Computer mittelfristig noch nicht in der Lage ist, menschliche Wertungen vorzunehmen. Hier sind im Moment nur einfache, überschaubare und begrenzte Anwendungen möglich, wie zum Beispiel bei Massenthemen, wie juristisch sehr einfach gelagerten Geschwindigkeitsübertretungen und ihren Sanktionen oder Flugverspätungen. Für den Spezialfall braucht man aber auch hier wieder den Anwalt.

Wer sich nicht mit KI beschäftigt, wird vom Markt verschwinden.

IT-Outsourcing und Cloud-Computing

Beim Anblick einer Wolke fühlen wir eher mit denen, die mit dem Wetter weitaus weniger Probleme haben als mit den Unwägbarkeiten, die Cloud-Computing und IT-Outsourcing mit sich bringen. Mit dem Standardwerk sind Sie auf alle Eventualitäten bestens vorbereitet.

Dieses Buch, herausgegeben von Dr. Peter Bräutigam, ist ist nach wie vor die einzige umfassende Darstellung der juristischen Zusammenhänge in den Bereichen IT-Outsourcing und Cloud-Computing. Neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten werden alle rechtlichen Problemfelder praxisnah und präzise behandelt: im Arbeits-, Urheber, Steuer-, Straf-, Bank- und Datenschutzrecht. 

Die meisten Autoren sind versierte Praktiker. Daher wissen sie, welche Arbeitshilfen notwendig sind, um Ihnen die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern, etwa:
  • zahlreiche Grafiken und Checklisten
  • viele Tipps zur Verhandlung und Vertragsgestaltung
Zur Person
Prof. Dr. Peter Bräutigam ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Als  Partner der Kanzlei Noerr LLP berät er in allen Fragen des IT-Rechts und der Digitalisierung/Industrie 4.0. Zudem ist er Honorarprofessor für Medien- und Internetrecht an der Universität Passau sowie Dozent für IT-Recht.

KI wichtig für die Anwaltschaft

Was bedeutet dies für die Anwaltschaft?

Dr. Peter Bräutigam: Die Anwaltschaft muss sich überlegen, welche Bereiche sie über Legal-Tech und Automatisierung sinnvoll abdecken kann. Die Grenzen werden sich verschieben – und wenn man diesen Trend spätestens jetzt nicht sehr ernst nimmt, wird man aus dem Markt verdrängt werden.

Ein Wort zu Ihrem Werk: Dies lässt sich schon als Klassiker bezeichnen und erscheint nun schon in der 4. Auflage. Worauf legen Sie besonderen Wert?

Dr. Peter Bräutigam: In erster Linie auf Praxisbezug. Die Autoren sind allesamt versierte Praktiker. Der Leser findet zunächst auf rund 150 Seiten die Erläuterung der wirtschaftlichen und technischen Grundlagen. In diesem Bereich ist es eminent wichtig, erst einmal die Hintergründe verstanden zu haben, um mit den „Gesetzmäßigkeiten“ dieser Branche zurechtzukommen. In den juristischen Teilen werden durchaus mit Tiefgang, aber stets sehr gut verständlich alle Fragen, die sich in der Praxis stellen anwendergerecht erörtert. Beispielsweise lassen sich Anweisungen zur Strukturierung von Verträgen, Erläuterungen von Verhandlungsmustern oder Hinweise zu Kompromisslinien finden.

Dem aktuellen Trend folgend ist der Teil zum Cloud-Computing, der bereits mit der 3. Auflage eingefügt worden war nochmals erweitert worden. Damit wird der enorm gestiegenen Bedeutung des Cloud-Computings angemessen Rechnung getragen.

An wen richtet sich das Werk hauptsächlich?

Dr. Peter Bräutigam: Das Buch richtet sich an alle, die sich mit dem Thema Outsourcing und Cloud-Computing befassen, also auch an den Manager oder Unternehmensberater. Es wurde darauf Wert gelegt, dass das Werk auch ohne juristisches Vorwissen gut verständlich ist. Natürlich zieht aber der Jurist aus dem Buch einen besonderen Nutzen, weil eben neben umfangreichen rechtlichen Ausführungen auch die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen vermittelt werden.

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Der Berater muss verstehen, was der Programmierer meint

Was ist Voraussetzung, um als Jurist auf diesem Feld erfolgreich beraten zu können?

Dr. Peter Bräutigam: Neben einschlägigen und sehr guten juristischen Kenntnissen braucht der Berater viel Verständnis für technische Zusammenhänge innerhalb der IT. Er muss kein Programmierer sein, aber er muss genau verstehen, was der Programmierer meint.

Was raten Sie dem Berufsanfänger, der sich auf dieses Gebiet spezialisieren will?

Dr. Peter Bräutigam: Wichtig ist, bei einer entsprechend ausgerichteten Kanzlei zu arbeiten, die im IT- und Digitalisierungsrecht einen Schwerpunkt hat. Dort lernt man anhand der Mandate die entsprechenden Sachverhaltskonstellationen kennen und erfährt wie damit umzugehen ist - eben „law in action“ und nicht „law in books“. Ohne gutes juristisches Wissen, wirtschaftliches Verständnis und gewisse Offenheit für IT-Prozesse wird es allerdings nicht gehen. Und wer wirklich exzellent sein will, braucht viel Zeit und jahrelange Erfahrung.

Die Interview-Reihe im Überblick
Teil 1: „Die Lösung kommt quasi aus der Steckdose“
Teil 2:„Cloud-Computing ist die Demokratisierung der Digitalisierung”


(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht