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Tatsächliche Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen bleibt abzuwarten (Foto: spreephoto/Fotolia.com)
Gesetzgebung

BStBK zum Koalitionsvertrag: „Fortschritt auch im Steuerrecht wagen!“

ESV-Redaktion Steuern
30.11.2021
Die Bundessteuerberaterkammer hat sich zu den Vorhaben der künftigen Bundesregierung auf dem Gebiet des Steuerrechts im Koalitionsvertrag geäußert.

Einerseits Niederschlag der von der BStBK geforderten Maßnahmen im Vertrag erfreulich, andererseits Vertrag zu vage gehalten

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt, dass mit der Vorlage des Koalitionsvertrages die Regierungsbildung in greifbare Nähe gerückt ist. Die unglückliche, weil stagnierende, Situation einer geschäftsführenden Bundesregierung ist damit bald beendet. Mit Blick auf die aktuelle Situation der Wirtschaft und des Berufsstandes ist die BStBK zwiegespalten. Einerseits ist es erfreulich, dass hier einige der von der BStBK geforderten Maßnahmen, die als Wahlprüfsteine bereits vor der Bundestagswahl an die Parteien versandt wurden, Niederschlag finden. Andererseits ist der Vertrag an vielen Stellen zu vage gehalten.

Generelle Ausdehnung des Verlustrücktragszeitraums auf mindestens drei Jahre und Abschaffung bzw. zeitweise Aussetzung der Mindestbesteuerung geboten

So ist es zwar bspw. erfreulich, dass die erweiterte Verlustverrechnung zeitlich bis Ende 2023 verlängert und der Verlustrücktrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume – statt wie bislang lediglich einen Rücktrag in das Vorjahr – ausgeweitet werden soll. BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab ist das aber zu wenig. Er fordert: „Wir halten es für dringend geboten, den Verlustrücktragszeitraum generell auf mindestens drei Jahre auszudehnen und – insbesondere vor dem Hintergrund der Konjunkturwiederbelebung – die Mindestbesteuerung abzuschaffen oder zumindest für eine gewisse Zeit auszusetzen.

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Praxistaugliche Anpassungen an Optionsmodell und Thesaurierungsbesteuerung erforderlich

Zudem sieht der Koalitionsvertrag vor, dass das Optionsmodell und die Thesaurierungsbesteuerung dahingehend evaluiert und geprüft werden, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind. Schwab hält dies für zwingend erforderlich. „Das Optionsmodell in der derzeitigen Form kommt nur für ganz wenige Unternehmen infrage. Es geht an den Bedürfnissen der Wirtschaft vorbei. Zudem halten wir eine möglichst zügige Reform der Thesaurierungsbegünstigung, wie sie in der Vergangenheit bereits diskutiert und angekündigt wurde, in der neuen Legislaturperiode für dringend geboten“, so Schwab.

Vorantreiben der Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung zu begrüßen

Die BStBK begrüßt ausdrücklich, dass der neue Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung vorantreiben und Steuerbürokratie spürbar verringern will. Das entspricht den jahrelangen BStBK-Forderungen nach Entbürokratisierung und Digitalisierung, z. B. durch regelmäßige Überprüfung und Erhöhung der Freibeträge und -grenzen sowie der Pauschbeträge.

Sofortabschreibungen als Impulse zur Konjunkturförderung ausweiten

Auch die sogenannte „Superabschreibung“ in Form der Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter begrüßt die BStBK. Schwab sieht hierin wichtige Impulse insbesondere zur weiteren Konjunkturförderung. Er fordert aber, diese Sofortabschreibungen auch für andere Wirtschaftsgüter vorzusehen und flächendeckend kürzere Abschreibungsdauern einzuplanen.

Koalitionsvertrag greift von der BStBK geforderte Modernisierung der Betriebsprüfung auf

Die BStBK fordert zudem die Modernisierung der Betriebsprüfung und hat dazu bereits dezidierte Vorschläge gemacht. Der Koalitionsvertrag greift das Thema auf und sieht im Bereich der Unternehmensbesteuerung vor, die Steuerprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen.

Vorgesehene Ausweitung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch im Hinblick auf die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht abzulehnen

Bedauerlich ist demgegenüber, dass die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro ausgeweitet werden soll. Nicht nur im Hinblick auf die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht ist eine solche Ausweitung abzulehnen.

BStBK wird Umsetzung der angekündigten Maßnahmen im Sinne des Berufsstandes aktiv begleiten

BStBK-Präsident Schwab: „Was von den im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Die BStBK wird dies aber im Sinne des Berufsstandes aktiv weiter begleiten.

Quelle: PM der BStBK 013/2021 vom 25.11.2021

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(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht