Bund und Länder beschließen steuerliche Erleichterungen für digitale Wirtschaftsgüter
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Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend ab 1. Januar 2021
Unterstützend hierzu haben Bund und Länder in der Konferenz zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung beschlossen, dass bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden.Vollständige Berücksichtigung der Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung
Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Homeoffice arbeiten.Umsetzung soll untergesetzlich erfolgen
Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.Quellen: bundesregierung.de, tagesschau.de
Tax-Compliance-Management-Systeme als Weg zu mehr Steuerehrlichkeit und Rechtssicherheit
Erfolgreich implementierte Tax-Compliance-Management-Systeme (TCMS) sind für Unternehmen spätestens seit dem Anwendungserlass zu § 153 AO und der möglichen Indizwirkung gegen Vorsatz nahezu unerlässlich. Welche genaueren Anforderungen allerdings erfüllt werden müssen, um im Rechtsstreit zu bestehen, bleibt weiter unklar.
Eine speziell entwickelte Muster-Risiko-Kontroll-Matrix unterstützt Sie bei der individuellen Ausgestaltung eines organisationsgerechten TCMS. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht