Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Bund und Länder beschließen Sofort-Abschreibung für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter (Foto: wachiwit/stock.adobe.com)
Einkommensteuer

Bund und Länder beschließen steuerliche Erleichterungen für digitale Wirtschaftsgüter

ESV-Redaktion Steuern
21.01.2021
Der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz sieht eine Verschärfung der Homeoffice-Regelungen vor. Zur Unterstützung dieser Maßnahme beschlossen Bund und Länder steuerliche Erleichterungen bei der Anschaffung von bestimmten digitalen Wirtschaftsgütern.
Nach dem vor kurzem gefassten Beschluss der Bund-Länder-Konferenz und der daraufhin von Bundesarbeitsminister Heil beschlossenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber nun überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten dies zulassen.

Aktuelle Meldungen
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern. Sie können auch unseren kostenlosen Newsletter Steuern hier abonnieren.


Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend ab 1. Januar 2021

Unterstützend hierzu haben Bund und Länder in der Konferenz zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung beschlossen, dass bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden.

Vollständige Berücksichtigung der Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung

Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Homeoffice arbeiten.

Umsetzung soll untergesetzlich erfolgen

Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.

Quellen: bundesregierung.de, tagesschau.de

Tax-Compliance-Management-Systeme als Weg zu mehr Steuerehrlichkeit und Rechtssicherheit

 

Erfolgreich implementierte Tax-Compliance-Management-Systeme (TCMS) sind für Unternehmen spätestens seit dem Anwendungserlass zu § 153 AO und der möglichen Indizwirkung gegen Vorsatz nahezu unerlässlich. Welche genaueren Anforderungen allerdings erfüllt werden müssen, um im Rechtsstreit zu bestehen, bleibt weiter unklar.

Wie man bei der Implementierung eines rechtssicheren TCMS zielgerichtet vorgeht und welche Vorüberlegungen erforderlich sind, beleuchtet Dr. Viola Gomoll in ihrem lösungsorientierten Buch. Im Fokus u.a.:

  • Unternehmensspezifische Steuerrisiken und bestehende Rechtsunsicherheiten
  • Aktuelle rechtliche Vorgaben, z. B. auch Auswirkungen des AEAO § 153, sowie ein Vergleich der Vorgaben in anderen Ländern
  • Möglichkeiten und Grenzen der Zertifizierung nach IDW PS 980
  • Gesetzgeberische Perspektiven einer verbesserten Anerkennung von TCMS im Steuerverfahrens- und Steuerstrafrecht – mit konkreten Gesetzesvorschlägen

Eine speziell entwickelte Muster-Risiko-Kontroll-Matrix unterstützt Sie bei der individuellen Ausgestaltung eines organisationsgerechten TCMS.


(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht