Bundeskabinett beschließt Umsetzung der Europäischen Urheberrechtsreform
Die Kernregelungen des Entwurfs
Allgemeine Überwachung durch Uploadfilter?
Einer der Knackpunkte sind die sogenannten Upload-Filter. Damit werden die Online-Plattformen mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt, nach der sie alle Nutzerinhalte automatisiert scannen müssen, um Urheberrechtsverstöße zu erkennen. Nutzer sehen darin die Gefahr einer allgemeinen Überwachung.
Overblocking
Durch die neuen Regelungen möchte die Regierung die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Nutzer im Internet wahren und unverhältnismäßige Blockierungen von Uploads beim Einsatz von automatisierten Verfahren verhindern. Jedoch erhalten die Rechteinhaber die Möglichkeit, Premiuminhalte unverzüglich zu blocken. Damit soll den Nutzern kein größerer Schaden entstehen, wenn sie fälschlicherweise meinen, sie hätten Inhalte rechtmäßig hochgeladen. Damit droht das eigentlich für die Nutzer gedachte Beschwerdeverfahren gegen das widerrechtliche Löschen legaler Inhalte durch Dienstanbieter aber leerzulaufen.
Teilnutzung von Werken
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen zum Zwecke der Parodie, Karikatur und des Pastiches – gemeint hiermit sind Remixe, Memes, Samplings oder Fan-Fiction – genutzt werden, wenn sie weniger als die Hälfte des Werkes von Dritten enthalten und mit anderem Inhalt kombiniert werden. Die Nutzung dieser Inhalte darf nur geringfügig sein oder muss vom Nutzer als gesetzlich erlaubt gekennzeichnet sein. Zudem muss die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt sein. Diese Regelung halten viele Kritiker für wenig übersichtlich, da schwierig zu beurteilen sein kann, was im Einzelfall gerechtfertigt ist.
- 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes und einer Tonspur,
- 160 Zeichen eines Textes
- sowie 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik
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Weitere Punkte der Reform
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Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz: Das eigenständige neue Gesetz durch Umsetzung des Artikels 17 der EU-Urheberrechts-Richtlinie sieht Zahlungsansprüche der Künstler/innen gegen Upload-Plattformen wie YouTube, Facebook und Twitter vor und bricht daher mit zuvor bewährten Modellen. Kreative werden demnach wohl summa summarum weniger Lizenzeinnahmen als zuvor erzielen.
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Presseverleger-Leistungsschutzrecht: Der Gesetzesentwurf soll wirtschaftlich-organisatorische und technische Leistungen der Presseverleger bei der Erstellung von Presseveröffentlichungen schützen. Das Leistungsschutzrecht erstreckt sich auch auf Vervielfältigungen für Online-Nutzungen, wie etwa das Versenden von E-Mail-Newslettern mit Inhalten aus Presseveröffentlichungen an einzelne Nutzer. Urheber sind grundsätzlich mit mindestens einem Drittel an potentiellen Einnahmen der Verleger zu beteiligen. Durch eine Vereinbarung soll künftig davon jedoch abgewichen werden können. Zudem bleibt die Rechtslage für Start-ups und Entwickler im Medienumfeld unklar, da der Gesetzentwurf für sie keine Regelungen vorsieht. Sie müssen sich bei Rechtsstreitigkeiten an den EUGH wenden.
- Zugang zum Kulturerbe: Vervielfältigungen eines gemeinfreien visuellen Werkes, wie zum Beispiel Fotos alter Gemälde, genießen fortan keinen Leistungsschutz mehr. Das Ziel der Regelung ist, den Zugang zum Kulturerbe zu verbessern.
- Urhebervertragsrecht: Die Regeln für Verträge zwischen Kreativen und Verwertern werden angepasst und der kollektive Rechtsschutz soll gestärkt werden.
- Neue Informationspflichten: So sollen alle an einem Film mitwirkenden Urheber jährlich über die Nutzung dieses Films informiert werden. Die von der Regierung gut gemeinte Informationspflicht schafft allerdings Unmengen an Bürokratie und wird in der Praxis oft schwierig umsetzbar sein. Bei Projekten mit zahlreichen Urhebern und Rechteinhabern dürften Kosten und Nutzen der Informationspflicht unverhältnismäßig sein.
- Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung: Verwertungsgesellschaften ist es fortan erlaubt, kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung zu vergeben. Der Gesetzesentwurf sieht eine Beteiligung der Verleger an der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen vor. Dadurch soll der Fortbestand der VG Wort als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlegern gewährleistet sein.
- Text und Data Mining: Der Gesetzesentwurf enthält eine Schlüsseltechnologie für maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz. Durch die Regelungen zum Text und Data Mining sind Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis des Rechtsinhabers befreit, wodurch Rechtssicherheit geschaffen wird und ein Fortschreiten im Bereich der Künstlichen Intelligenz möglich sein wird. Zudem enthält der Gesetzesentwurf Regeln für den digitalen und grenzüberschreitenden Unterricht und die Lehre.
- Online-SatKab-Richtlinie: Die Umsetzung der Richtlinie soll eine zeitgemäße Fernsehnutzung ermöglichen.
Update |
21.05.2021 |
Bundestag beschließt Reform des Urheberrechts | |
Der Deutsche Bundestag hat am 20.05.2021 die seit langem vorgesehene Urheberrechtsreform beschlossen. Wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht in einer aktuellen Pressemeldung betonte, will der Gesetzgeber damit das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen. mehr … |
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