Bundesrat fordert Nachbesserungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht
In der jetzt veröffentlichten Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zwar die vorgeschlagenen Änderungen. Doch in den weiteren Anmerkungen zu einzelnen Artikeln unterbreitet die Länderkammer Änderungsvorschläge und äußert zahlreiche Prüfbitten.
So fordert der Bundesrat, angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie die Anpassung der Vergütung von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern zu verschieben. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren solle die Bundesregierung eine valide Kostenschätzung des Mehraufwands der Länder vorlegen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch zu prüfen, ob das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen gläubigerfreundlicher ausgestaltet werden und die Belange der Wirtschaft stärker berücksichtigen kann. Die Bundesregierung habe ihren Gesetzentwurf überwiegend an den Interessen der in die Krise geratenen Schuldner ausgerichtet und die Interessen der Gläubiger, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, nicht angemessen berücksichtigt, schreibt der Bundesrat.
Aus der Gegenäußerung geht hervor, dass die Bundesregierung die Vorschläge und Prüfbitten des Bundesrats überwiegend ablehnt. So heißt es unter anderem, eine Anpassung der Vergütung der Insolvenzverwalter an die allgemeine Preis- und Einkommensentwicklung sei seit mehr als 20 Jahren nicht mehr erfolgt und deshalb überfällig. Weiter schreibt die Bundesregierung, sie teile nicht die Auffassung des Bundesrats, dass der Entwurf überwiegend an den Interessen der Schuldner ausgerichtet sei. Die Bundesregierung habe bereits eingehend geprüft, wie die Belange der Gläubiger zu berücksichtigen sind und lehne eine weitreichende Änderung des Entwurfs ab.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier. Die Unterrichtung von Bundesrat-Stellungnahme und Gegenäußerung hat der Bundestag hier veröffentlicht.
Bundesrat nimmt Stellung zu Geldwäschegesetzentwurf
In einer weiteren aktuellen Stellungnahme des Bundesrats geht es um den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Die Stellungnahme umfasst drei Änderungsvorschläge, in denen es unter anderem um den Anwendungsbereich der erweiterten selbstständigen Einziehung geht. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, sie werde die Vorschläge prüfen. So heißt es zur erweiterten selbstständigen Einziehung, die Bundesregierung weise schon jetzt darauf hin, dass nach ihrer Ansicht durch die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Begrifflichkeiten und die ausdrückliche Einbeziehung von Nutzungen, die aus inkriminierten Vermögensgegenständen gezogen werden, mehr Rechtssicherheit beim Umfang der selbstständig einziehbaren Vermögensgegenstände erreicht wird.
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(ESV/fab)
Programmbereich: Management und Wirtschaft