Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen
Die von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen träfen die russische Wirtschaft hart, aber wirkten sich auch auf die Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Beide Ministerien haben deshalb jetzt ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind.
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen und Branchen primär mit Liquiditätshilfen. Diese umfassen folgende Maßnahmen:
- Ein KfW-Kreditprogramm soll kurzfristig die Liquidität der Unternehmen sichern. Unternehmen sollen Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten erhalten. Das Programm soll ein Volumen von bis zu sieben Milliarde Euro umfassen.
- Einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sollen für vom Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.
Für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschlechtert, bereitet die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen vor:
- ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses
- mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW mit einem Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro
- Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Säulen soll nun in enger Abstimmung beider Ministerien erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
(ESV/fab)
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