Bundesregierung: Bitcoin sind erlaubnispflichtige Finanzinstrumente
05.12.2018 | |
Bundesregierung: Gewerbsmäßger Handel mit Bitcoin bleibt erlaubnispflichtig | |
Ob ein gewerblicher Händler für Kryptowährungen eine Bankerlaubnis braucht, ist noch immer umstritten. Zwar hatte das Berliner Kammergericht (KG) kürzlich entschieden, dass der Handel mit Bitcoin ohne Bankerlaubnis straffrei ist. Dennoch hat die Bundesregierung nun die Gegenposition der Finanzaufsichtsbehörde gestärkt. mehr … |
Erster Bitcoin Automat in Deutschland
Wohl im Hinblick auf die Entscheidung des KG hatte dann auch der Automaten-Produzent Orderbob den ersten kommerziellen Bitcoin-Automaten installiert. Das Gerät befindet sich in München im Bistro des Casinos Monte24 am Frankfurter Ring 83.Anonym können dort aber keine Bitcoins erworben werden. Wie der Automatenproduzent mitteilte, muss der Erwerber seinen vollen Namen und sein Geburtsdatum eintragen. Zudem muss er ein Foto von sich und seinem Personalausweis machen, damit die Bitcoins aus dem Automaten purzeln. Wie rechtssicher die Aktion von Orderbob ist, ist aber unklar.
Bundesregierung und BaFin und unbeeindruckt
Im Hinblick auf die Entscheidung des KG Berlin richtete die Bundestagsfraktion der FDP – unter Federführung des Abgeordneten Frank Schaeffler und zusammen mit einigen anderen Abgeordneten – eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Thema: die Rolle der BaFiN bei Kryptowährungen und sogenannten Token.Die Bundesregierung zeigte sich von dem Richterspruch aus Berlin wenig beeindruckt. So ist der Antwort der Bundesregierung, vertreten durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Christiane Lamprecht, im Wesentlichen folgendes zu entnehmen:
- Urteil ohne Auswirkung auf Verwaltungspraxi der BaFin: Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Kammergerichts nicht. Das Berliner Urteil würde sich auf die Frage der Strafbarkeit des Handelns mit Kryptowährungen beschränken – und zwar ohne Auswirkung auf die Verwaltungspraxis der BaFin.
- Bundesregierung will Position der BaFin ggf. stärken: Die Bundesregierung prüfe zudem, ob sie die Fortsetzung gängigen Verwaltungspraxis der BaFin zur Erlaubnispflicht von Geschäften mit Kryptowährungen gesetzgeberisch stärkten solle.
- Umsetzung der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/843 in Vorbereitung: Die Risiken aus dem Handel mit Kryptowährungen spiegeln sich der Bundesregierung zufolge in der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/843 wieder. Deren Umsetzung bereite die Bundesregierung gerade vor.
Kreditwesengesetz (KWG) „Reischauer / Kleinhans“ – Erste Referenz zur Bankenaufsicht
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(ESV/bp)
Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht