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Hoffnung auf steuergesetzliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Krise (Stockfotos-MG/stock.adobe.com)
Corona - Steuergesetze

Bundesregierung: Entwurf zum Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

ESV-Redaktion Steuern
07.05.2020
Mit der zentralen Zielsetzung einer nachhaltigen Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Sicherung von Beschäftigung hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.

Corona-Steuerhilfegesetz soll Liquidität verbessern und steuerliche Entlastung für Betroffene bringen

Die Bundesregierung hat am 06.05.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Damit soll die Liquidität der besonders Betroffenen verbessert werden und steuerliche Entlastungen in Anspruch genommen werden können.

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Folgende steuergesetzliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise sind darin vorgesehen:

  • Absenkung des Umsatzsteuersatzes für nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2021 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (die Abgabe von Getränken ausgenommen) von 19 % auf 7 %
  • Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Abs. 22 UStG auf Grund vordringlicherer Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere der Kommunen, bis zum 31.12.2022
  • Steuerfreistellung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung
  • vorübergehende Verlängerung der steuerlichen Rückwirkungszeiträume in § 9 Satz 3 und § 20 Abs. 6 Satz 1 und 3 UmwStG zur Erzielung eines Gleichlaufs mit der Verlängerung des Rückwirkungszeitraums im § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 (BGBl. I 2020, 569).

Die Dokumente im Einzelnen:


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(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht