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Energiewende ein gesamteuropäisches Projekt? (Foto: iMAGINE/Fotolia.com)
Energierecht

Bundesregierung verabschiedet wichtige Energie-Vorhaben

ESV-Redaktion Recht
06.06.2016
Die Bundesregierung hat am 01. Juni 2016 drei wichtige Energie-Vorhaben verabschiedet. Dies teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seiner Pressemeldung vom selben Tag mit.






Was hat die Bundesregierung vor?

  • Mit dem Erlass der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel signalisieren, dass die Energiewende ein gesamteuropäisches Projekt ist. 
  • Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) soll wichtige Signale für Investitionen in die Verteilernetze setzen. 
  • Mit der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vom 27. April 2016 will die Regierung die Finanzierung des Atomausstiegs sichern.

Die einzelnen Vorhaben

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV): Diese Verordnung setzt die Vorgaben aus dem EEG 2014 um und soll eine stärkere europäische Integration der Energiewende ermöglichen. So will der Gesetzgeber Ausschreibungen für die Förderung von erneuerbaren Energien ab 2017 in Höhe von fünf Prozent der jährlichen Leistung auch für Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten öffnen. Diese Öffnung soll auf Basis der Gegenseitigkeit erfolgen. In einem ersten Schritt gilt die Verordnung für Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen. Ab 2017 öffnet sich dieses Modell dann für andere Technologien.

Zur GEEV
 
Anreizregulierungsverordnung (ARegV): Der Entwurf der ARegV soll den Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber grundlegend modernisieren. So müssen die Verteilnetze bei steigenden Anteilen der erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden. Ebenso sollen die Kosten für die Energieverbraucher möglichst niedrig gehalten werden. Zu diesem Zweck können steigende Kapitalkosten aus Investitionen ohne Zeitverzug bei den Netzkosten berücksichtigt werden. Für besonders effiziente Netzbetreiber ist ein finanzieller Bonus vorgesehen. Die ARegV wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Dieser muss der Verordnung zustimmen.

Zur ARegV
 
Erklärung zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK): Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Umsetzung der KFK vom 27.04.2016 beschlossen. Hierzu will die Regierung eine Gesetzesinitiative vorbereiten und einen öffentlich-rechtlichen Fonds einrichten. Die Initiative soll auch die Nachhaftung von abgespaltenen Konzernteilen gegenüber dem Fonds regeln. Zeitlicher Anknüpfungspunkt ist das Datum des Kabinettbeschlusses vom 01.06.2016.

Für etwaige Abspaltungen nach diesem Zeitpunkt würden damit bereits die beabsichtigten Neuregelungen gelten. Ein Vertrauen auf den Fortbestand der gegenwärtigen Rechtslage wäre dann nicht mehr geschützt.

Zur KFK-Erklärung der Bundesregierung -  Zur Pressemeldung des BWMi vom 01.06.2016

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Weiterführende Literatur
Das Buch Energiewende in der Industriegesellschaft, herausgegeben von Prof. Dr. Timo Hebeler, Prof. Dr. Reinhard Hendler, Prof. Dr. Alexander Proelß und Prof. Dr. Peter Reiff, enthält die Vorträge und Diskussionsberichte des 29. Trierer Kolloquiums zu dem gleichnamigen Thema. Die Zielrichtung des Kolloquiums bestand darin, zentrale Fragen der Energiewende aufzuarbeiten und hierbei auch einen Blick über den reinen juristischen Bereich hinaus zu werfen.

Das Umweltgutachten2016 ist bei uns auch als Buch erhältlich. Darin zeigt der Sachverständigenrat auf, dass mithilfe von vermittelnden, integrativen Gestaltungsansätzen und einer ambitionierten Umweltpolitik sozial- und wirtschaftspolitische Zielkonflikte deutlich entschärft werden können.

(ESV/bp)

Programmbereich: Energierecht