Bundesregierung will EEG-Umlage zum 01.07.2022 abschaffen
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Um zu gewährleisten, dass die Senkung der Umlage ab der zweiten Jahreshälfte die Letztverbraucher bei den Stromkosten spürbar entlastet, beinhaltet die Neuregelung auch Vorgaben zur Weitergabe der Absenkung: So werden auch die Stromlieferanten in ihren jeweiligen Vertragsverhältnissen dazu verpflichtet, ihre Strompreise ab dem 01.07.2022 gegenüber dem Letztverbraucher entsprechend zu senken.
Die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle werden den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet. Dies führt für den EKF zu künftigen Mehrbelastungen von etwa 6,6 Milliarden Euro.
Die Regierung hat angekündigt, den Koalitionsfraktionen die „Formulierungshilfe“ für den weiteren Gesetzgebungsprozess umgehend zuzuleiten.
Quelle: PM der BMWi vom 09.03.2022
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