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Die Abschaffung der Ökostromumlage wird den Endverbraucher um 3,723 Cent pro Kilowattstunde entlasten (Foto: PeJo/Fotolia.com)
Ökostromumlage

Bundesregierung will EEG-Umlage zum 01.07.2022 abschaffen

ESV-Redaktion Recht
09.03.2022
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung der EEG-Umlage und zu deren Weitergabe an die Letztverbraucher verabschiedet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte eine entsprechende „Formulierungshilfe“ vorgelegt.
Die EEG-Umlage – auch als Ökostromumlage bezeichnet – beläuft sich derzeit auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom. Damit liegt sie aktuell bei mehr als zehn Prozent des Endpreises.

Ursprünglich sollte die Umlage ab 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden. Mit der nun beschlossenen „Formulierungshilfe“ wollen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen dem Preisanstieg früher entgegentreten. Demnach soll ab dem 01.07.2022 keine EEG-Umlage mehr erhoben werden.

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Um zu gewährleisten, dass die Senkung der Umlage ab der zweiten Jahreshälfte die Letztverbraucher bei den Stromkosten spürbar entlastet, beinhaltet die Neuregelung auch Vorgaben zur Weitergabe der Absenkung: So werden auch die Stromlieferanten in ihren jeweiligen Vertragsverhältnissen dazu verpflichtet, ihre Strompreise ab dem 01.07.2022 gegenüber dem Letztverbraucher entsprechend zu senken.

Die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle werden den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet. Dies führt für den EKF zu künftigen Mehrbelastungen von etwa 6,6 Milliarden Euro.

Die Regierung hat angekündigt, den Koalitionsfraktionen die „Formulierungshilfe“ für den weiteren Gesetzgebungsprozess umgehend zuzuleiten.

Quelle: PM der BMWi vom 09.03.2022


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