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Umweltschutz ist ein Kernthema von CSR (Foto: Evgeny Moskvitin/Fotolia.com)
Corporate Social Responsibility

Bundestag beschließt Umsetzung der CSR-Richtlinie

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
15.03.2017
Korruptionsbekämpfung, Umweltschutz, Menschenrechte: Zukünftig müssen große Unternehmen umfassender über nichtfinanzielle Aspekte berichten.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie sollen Unternehmen mehr Verantwortung für die Auswirkungen ihres Handelns auf die Gesellschaft übernehmen und transparenter werden. Die Bundesregierung sieht in Corporate Social Responsibility eine Verbesserung der Unternehmenskommunikation. Die Regierung gibt Investoren und Verbrauchern über Finanzkennzahlen hinaus eine weitere Entscheidungshilfe an die Hand, ob sie in ein Unternehmen investieren wollen oder Produkte konsumieren möchten.

Wer muss berichten?

Insbesondere große Unternehmen, die am Kapitalmarkt tätig sind, sind von dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz betroffen. Konzerne, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen in Zukunft in ihren Lageberichten die wesentlichen Risiken im Hinblick auf
  • Arbeitnehmerbelange,
  • Sozialbelange,
  • Umweltbelange,
  • Achtung der Menschenrechte und
  • Korruptionsbekämpfung
ausweisen und Konzepte vorlegen, die deutlich machen, wie das Unternehmen in diesen Belangen vorgeht.

Kritik aus der Wirtschaft

Es gibt allerdings Kritik an dem neuen Gesetz: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mahnt, dass auch kleinere Unternehmen von der Umsetzung der Richtlinie mittelbar betroffen sein können. Wenn große Unternehmen gezwungen werden, über die Nachhaltigkeit von ihren Zulieferern, die häufig mittelständische Wirtschaftsunternehmen sind, zu berichten, werden auch die kleineren Unternehmen in die Berichtspflicht einbezogen.

Weiterführende Literatur

Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility gewinnen in jüngster Zeit für Unternehmen, Investoren und die interessierte Öffentlichkeit immer mehr an Bedeutung. Dies betrifft zunehmend auch große und kleine Familienunternehmen. Lesen Sie hierzu den Beitrag von Carmen Mausbach in der aktuellen Ausgabe der ZCG: „Zur Prüfung nichtfinanzieller Informationen im Lagebericht - Corporate Social Responsibility (CSR) im Unternehmensalltag”.

Wie sich bisherige und neue Berichtsformate kombinieren oder integrieren lassen beschreiben Prof. Dr. Edeltraud Günther, Prof. Dr. Alexander Bassen und Dr. Hans-Jürgen Hillmer in ihrem Beitrag „Implementierungsthesen zum Integrated Reporting - Umsetzung der integrierten Berichterstattung in der Praxis”, ebenfalls erschienen in der Ausgabe 01/17 der ZCG.

Prof. Dr. James Bruton entwickelt in seinem Band „Corporate Social Responsibility und wirtschaftliches Handeln” einen systematischen Zugang zu den wichtigsten Funktionen und Handlungsfeldern von CSR: Vom konzeptionellen Rahmen, Zielen und Strategien bis zur Planung und Implementierung von CSR-Maßnahmen – von CSR-Controlling als einem Instrument zielgerichteter Maßnahmenbewertung zu CSR-Kommunikation und Berichterstattung. Ein prägnanter, gut verständlicher Einstieg mit vielen Fallbeispielen und Übersichten.

(ESV/ps)

Programmbereich: Management und Wirtschaft