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Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, wird ausgeweitet (Foto: JenkoAtaman / stock-adobe.com)
Elterngeldreform

Bundestag beschließt Verbesserungen beim Elterngeld

ESV-Redaktion Recht
08.02.2021
Familie und Job besser miteinander vereinbaren – das ist das Ziel der Gesetzesreform zum Elterngeld, die der Deutsche Bundestag am 29. Januar beschlossen hat.
Das Elterngeld ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung, die mit der Elternzeit die EU-Standards übertrifft. Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey soll die Gesetzesreform zum Elterngeld die Bedürfnisse der Eltern noch genauer berücksichtigen, um den Spagat zwischen Familienleben und Berufsalltag zu meistern. So sollen die neuen Regelungen mehr Teilzeitmöglichkeiten bieten, Bürokratie  abbauen und das Elterngeld erhöhen.

Folgende Verbesserungen sind vorgesehen:

  • Ausdehnung des Teilzeitkorridors: Eltern, die in Teilzeit arbeiten, dürfen während der Elternzeit künftig 32 Stunden Wochenstunden anstatt 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Erweiterung des Teilzeitkorridors ermöglicht eine bessere Arbeitsorganisation sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, da hierdurch drei bis vier volle Arbeitstage erreicht werden können.

  • Partnerschaftsbonus: Die Ausweitung des Arbeitszeitkorridors bezieht sich auch auf den Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt. Dieser Bonus kann künftig mit 24-32 Wochenstunden bezogen werden – anstatt mit bisher 25-30 Wochenstunden. Spätere Nachweise über die Arbeitszeit sollen nur in Ausnahmefällen erbracht werden, sodass weniger Bürokratie anfällt. Der bezogene Corona-Partnerschaftsbonus muss vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2021 nicht zurückgezahlt werden, wenn Eltern wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten oder können.
  • Elterngeld bei Teilzeitarbeit: Die Höhe des Elterngelds, das in Teilzeit bezogen wird, wird nun nicht mehr durch Einkommensersatzleistungen, wie etwa Kurzarbeitergeld oder Krankengeld reduziert.
  • Verbesserungen bei zu früh geborenen Kindern: Eltern besonders früh geborener Kinder erhalten mehr Elterngeld, um dadurch mehr Zeit, Ruhe und Sicherheit zu erhalten. Kommt das Kind 8 Wochen zu früh zur Welt, bekommen die Eltern zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier Monate.
  • Bessere Berücksichtigung von selbstständigen Nebeneinkünften: Durch ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften werden ihre Einnahmen künftig besser im Elterngeld berücksichtigt.

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Aber - Einkommensgrenzen für Elterngeldanspruch werden herabgesetzt

Um die neuen Regelungen zu finanzieren, wird die Einkommensgrenze für Paare angepasst. So erhalten fortan nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen Elterngeld. Bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro im Jahr. 

Der Deutsche Bundestag hatte die Reform am 29.01.2021 in 2. und 3. Lesung als das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ beschlossen. Die Änderungen sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten.

Quelle: PM des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 29.01.2021 - Beschluss vom 29. Januar 2021

BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

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Detailliert

  • Welche finanziellen Hilfen kann eine Familie erhalten, wie genau bemisst sich das Elterngeld?
  • Welche Folgen ergeben sich bei Inanspruchnahme der Elternzeit für den Arbeitgeber?
  • Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber im Falle des Nichteinverständnisses gegenüber dem Anspruchsteller?
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(ESV/pc/bp)

Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung