Bundestag beschließt Verbesserungen beim Elterngeld
Folgende Verbesserungen sind vorgesehen:
- Ausdehnung des Teilzeitkorridors: Eltern, die in Teilzeit arbeiten, dürfen während der Elternzeit künftig 32 Stunden Wochenstunden anstatt 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Erweiterung des Teilzeitkorridors ermöglicht eine bessere Arbeitsorganisation sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, da hierdurch drei bis vier volle Arbeitstage erreicht werden können.
- Partnerschaftsbonus: Die Ausweitung des Arbeitszeitkorridors bezieht sich auch auf den Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt. Dieser Bonus kann künftig mit 24-32 Wochenstunden bezogen werden – anstatt mit bisher 25-30 Wochenstunden. Spätere Nachweise über die Arbeitszeit sollen nur in Ausnahmefällen erbracht werden, sodass weniger Bürokratie anfällt. Der bezogene Corona-Partnerschaftsbonus muss vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2021 nicht zurückgezahlt werden, wenn Eltern wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten oder können.
- Elterngeld bei Teilzeitarbeit: Die Höhe des Elterngelds, das in Teilzeit bezogen wird, wird nun nicht mehr durch Einkommensersatzleistungen, wie etwa Kurzarbeitergeld oder Krankengeld reduziert.
- Verbesserungen bei zu früh geborenen Kindern: Eltern besonders früh geborener Kinder erhalten mehr Elterngeld, um dadurch mehr Zeit, Ruhe und Sicherheit zu erhalten. Kommt das Kind 8 Wochen zu früh zur Welt, bekommen die Eltern zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier Monate.
- Bessere Berücksichtigung von selbstständigen Nebeneinkünften: Durch ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften werden ihre Einnahmen künftig besser im Elterngeld berücksichtigt.
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Aber - Einkommensgrenzen für Elterngeldanspruch werden herabgesetzt
Quelle: PM des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 29.01.2021 - Beschluss vom 29. Januar 2021
BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
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