BVerfG bestätigt wesentliche Teile der „Bundesnotbremse“
- gegen Ausgangsbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG,
- oder gegen Beschränkungen von Freizeiteinrichtungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IfSG.
- gegen Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG
- gegen Schulschließungen und Testpflichten nach § 28b Abs. 3 IfSG,
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
BVerfG: Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen verfassungsgemäß
Die Angriffe gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Einschränkungen von Kultureinrichtungen u.a.
- Grundrechtseingriffe zwar erheblich: Bei allen Maßnahmen der Bundesnotbremse lagen erhebliche Eingriffe in verschiedene Grundrechte vor. Die Rechtmäßigkeit der Eingriffe hat der Senat anhand der verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft.
- Aber - Eingriffe verhältnismäßig: Die zu bewertenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sieht der Senat aber aufgrund der „äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ als mit dem Grundgesetz vereinbar an. Sie waren dem Senat zufolge trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.
-
Verfassungbschwerde gegen Kultureinrichtungen, Ladengeschäften u.a. unzulässig: Allerdings waren die Verfassungsbeschwerden gegen Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, dem Senat zufolge unzulässig.
Auch Angriffe gegen Schulschließungen erfolglos
Bei den Verfassungsbeschwerden gegen die Schulschließungen argumentiert der Erste Senat des BVerfG ähnlich. So hat er zwar das Recht von Kindern und Jugendlichen auf schulische Bildung anerkannt und deshalb liegt auch mit den Schulschließungen ein schwerwiegender Grundrechtseingriff vor. Dies schließt der Senat aus den tatsächlichen Folgen der Maßnahmen, die in sachkundigen Stellungnahmen dargelegt wurden.
Aber auch hier gab der Senat den überragenden Gemeinwohlbelangen der Gesundheit den Vorrang gegenüber den schwerwiegenden Grundrechtseingriffen. Demnach konnte der Gesetzgeber der Pandemie auch mit Schulschließungen begegnen. Die weiteren Erwägungen hierzu:
- Differenzierte Voraussetzungen für Schließung: Zu den Schulschließungen kam es erst bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 und nicht schon bei einer Inzidenz von 100. Damit waren die Schließungen zwar zulässig. Aus dem Recht auf Bildung folgt aber auch die verfassungsrechtliche Pflicht, den Präsenzunterricht nach Möglichkeit durch Distanzunterricht zu ersetzen.
- Schulschließungen zeitlich begrenzt: Zudem waren die Schließungen auf gut zwei Monate befristet. Dies stellte sicher, dass die schwerwiegenden Belastungen nicht über die Zeit hinaus gelten konnten, an denen der Schutz von Leben und Gesundheit seine Dringlichkeit verloren hätte.
- Gesetzgeber trifft auch Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen: Darüber hinaus hatte der Bund schon vor Geltung der „Bundesnotbremse“ Vorbereitungen getroffen, die das Ziel hatten, die Schulen zu entlasten. Hierzu zählt der Senat die sogenannte „StopptCOVID-Studie“ zur Erforschung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sowie Finanzhilfen von etwa 1,5 Milliarden Euro, wie etwa den „DigitalPaktSchule“. Diese Maßnahmen sollten die Rahmenbedingungen für den digitalen Distanzunterricht verbessern.
Quellen:
- PM des BVerfG vom 30.11.2021 zu den Beschlüssen vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 (bzw. 1 BvR 798/21; 1 BvR 805/21; 1 BvR 820/21; 1 BvR 854/21; 1 BvR 860/21 und 1 BvR 889/2) 1 sowie BvR 971/21 (bzw. 1 BvR 1069/21
Das Fundament unserer Rechtsordnung
|
|
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
|
25.05.2021 |
BVerfG: Verfassungsbeschwerde und mehrere Eilanträge gegen Coronamaßnahmen erfolglos | |
Der Erste Senat des BVerfG hat durch verschiedene Kammern mehrere Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen abgelehnt. Diese richteten sich gegen Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen und gegen Beschränkungen des Einzelhandels. Ebenso haben die Karlsruher Richter eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die die Untersagung von kulturellen Einrichtungen zum Gegenstand hatte. mehr … |
Mehr Rechtsprechung zur Pandemie | 17.11.2021 |
Gerichtsentscheidungen rund um Corona | |
Corona hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber und die Behörden existenzielle Bürgerrechte eingeschränkt haben. Dies führte zu zahlreichen Gerichtsverfahren. Mittlerweile hat das BVerfG erste Sachentscheidungen zur Bundesnotbremse getroffen. Auch eine Auswahl von Entscheidungen, der Instanzgerichte, über die wir berichtet haben, können Sie unserer laufend aktualisierten Zusammenstellung entnehmen. mehr … |
Hier geht es zu unserer Sonderseite: Aktuell Corona |
Meldungen rund um die Pandemie aus den Bereichen Recht, Steuern, Management&Wirtschaft sowie Arbeitsschutz |
(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht