BVerfG: Eilanträge gegen Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes erfolglos
Der kostenlose Newsletter Recht - Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Nachrichten zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
Jahrbuch des Arbeitsrechts
Ihr Update zum Arbeitsrecht
|
|
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
Update – Eilanträge teilweise unzulässig aber auch unbegründet
- Keine hinreiche Darlegung schwerer Nachteile: Die Antragsteller hatten einerseits nicht auseichend dargelegt dass ihnen durch ein Abwarten bis zum Schluss der Verfahren über die noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerden schwere oder kaum umkehrbare Nachteile entstehen.
- Subsidiaritätsgrundsatz nicht erfüllt: Teilweise wären noch zu erhebende Verfassungsbeschwerden aber schon von vornherein unzulässig, weil sie nicht die Anforderungen an den Grundsatz der Subsidiarität erfüllte. Demnach wäre etwa die Frage, ob die angegriffenen Verbote überhaupt auf Tätigkeiten im Umfeld des Kernbereichs der Fleischwirtschaft anzuwenden sind, zunächst von den Fachgerichten zu klären.
- Kein Überwiegen der Interessen der Antragsteller: Soweit die Antragsteller gravierende Nachteile dargelegt hatten, sah die Kammer die Anträge als unbegründet an. Demnach haben die Interessen der Antragsteller gegenüber den Zielen des Gesetzgebers keinen eindeutigen Vorrang.
Quellen: PM des BVerfG vom 30.12.2020 und vom 7.1.2021 zu den Beschlüssen vom 29.12.2020 – 1 BvQ 152/20, 1 BvQ 165/20 u.a.
Zur Erinnerung |
10.09.2020 |
Neues vom Gesetzgeber | |
Corona hatte zur Folge, dass die Bundesregierung mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft verbieten möchte. Das Bundeskabinett beschließt höhere Regelbedarfe für Grundsicherung und Sozialhilfe. Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2021 sind Gegenstand des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Schließlich will die Regierung coronabedingt den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängern. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht