Clearingstelle EEG diskutiert Management der Stromeinspeisung
„Technische Einrichtungen zur Einspeisungsregelung – Einspeisemanagement und Direktvermarktung”
Vor etwa 130 Teilnehmern eröffnete Dr. Volker Hoppenbrock (BMWi) im Frühjahr 2016 die Vortragsreihe mit einem Überblick über die rechtlichen und technischen Vorgaben für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EAA). Ins Zentrum rückte er dabei die Anforderungen der §§ 9, 14, 15 und § 36 EEG 2014.
Die Kernthesen der Veranstaltung
Abregelung von Kleinanlagen nicht überprüfbar |
Technische Konzepte für Einspeisemanagement und Direktvermarkter aus dem Blickwinkel der Netzbetreiber waren dann das Thema von Marc Behnke, E.DIS AG. Er verdeutlichte, dass die Abregelung von Anlagen wegen fehlender Bidirektionalität bei der Rundsteuertechnik nicht überprüfbar ist. |
Technische Probleme bei der Ansteuerbarkeit von Kleinanlagen |
Auch Annemarie Wind von der BNetzA wies vor allem auf technische Probleme hin, als sie das aktuelle Einspeisemanagement aus Sicht der Bundesnetzagentur beleuchtete. Diese betrafen die Ansteuerbarkeit von Kleinanlagen. |
Pflicht zum Einbau von intelligenten Mess-Systemen |
Constanze Hartmann und Dr. Michael Koch vom Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft (BDEW) gingen vor allem auf die Pflicht zum Einbau von intelligenten Mess-Systemen (iMsys) ein. Dies betrifft Erzeugungsanlagen im künftigen Messstellenbetriebsgesetz. |
Aktuelle Meldungen |
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Recht. |
Wechselseitige Informationspflichten |
Im Zentrum des Referats über Rechte, Pflichten und Sanktionen für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Direktvermarkter, von Dr. Martin Altrock, Becker Büttner Held, stand die Novellierung der §§ 14 und 15 EEG 2014. Dabei wies der Referent vor allem auf den hohen Informationsbedarf zwischen Netzbetreibern und Direktvermarktern hin. Er schlug vor, hierfür wechselseitige Informationspflichten zwischen den Beteiligten einzuführen. |
BGH-Urteil vom 04.11.2015 widerspricht der bisherigen Anlagendefinition im PV-Bereich |
Einen Überblick über die Anfragen an die Clearingstelle zu den technischen Vorgaben und den typischen Problemstellungen gab dann Dr. Beatrice Brunner. Zum BGH-Urteil vom 04.11.2015 (AZ: VIII ZR 244/14) meinte sie, dass dieses nicht dem bisherigen Verständnis der Anlagendefinition im Photo-Voltaik-Bereich entspricht. |
Regelungen zu technischen Einrichtungen für Betreiber von Kleinanlagen zu komplex? |
Bei seiner Darlegung der Sicht des Fachverbandes Biogas e.V. bemängelte René Walter die Komplexität der Vorschriften zu technischen Einrichtungen. Diese wären gerade für Betreiber von kleineren Anlagen unangemessen. |
Einheitliche Wechselrichterprotokolle und Netzdatenformate |
Den Schlusspunkt setzte Prof. Dr. Gerd Heilscher von der Uni Ulm. Er forderte die Einführung eines gesicherten Energieinformationssystems. Ebenso seien einheitliche Wechselrichterprotokolle und Netzdatenformate beim künftigen Einspeisemanagement über das Smart Meter Gateaway mit Steuerboxen erforderlich. |
Sie finden den vollständigen Tagungsbericht in der aktuellen Ausgabe der EnergieRecht (ER). Das Veranstaltungsfoto veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung der Clearingstelle EEG sowie der Businessfotografie Inga Haar.
Die Clearingstelle EEG ist eine neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG. Sie wird betrieben von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BWMi) und ist zuständig für Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Weiterführende Literatur |
In dem Berliner Kommentar EEG, herausgegeben von Frenz/Müggenborg/Cosack/Ekardt, erläutern Ihnen versierte Experten anschaulich und praxistauglich die weitverzweigten Regeln. Gleiches gilt für das Buch EEG II, Anlagen und Verordnungen, herausgegeben von Prof. Dr. Frenz. Im Kommentarpaket empfehlen sich beide Werke als verlässliche Begleiter durch das Regelungsregime des EEG und führen Sie sachkundig durch die komplexe Materie der zahlreichen Anlagen und Verordnungen zum EEG. |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Energierecht