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Ein straffes Programm stand auf der Tagesordnung des 23. Fachgesprächs (Foto: Businessfotografie Inga Haar)
23. Fachgespräch der Clearing Stelle EEG

Clearingstelle EEG diskutiert Management der Stromeinspeisung

ESV-Redaktion Recht
24.06.2016
Nach dem EEG muss unter bestimmten Voraussetzungen die Einspeiseleistung in das Stromnetz reduziert werden. Doch welche technischen Möglichkeiten gibt es dafür? Wann ist das erforderlich? Welche technischen Probleme gibt es?
Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigte sich die Clearingstelle EEG im Rahmen ihres 23. Fachgesprächs in Berlin. Die Veranstaltung hatte das Thema:

„Technische Einrichtungen zur Einspeisungsregelung – Einspeisemanagement und Direktvermarktung”


Vor etwa 130 Teilnehmern eröffnete Dr. Volker Hoppenbrock (BMWi) im Frühjahr 2016 die Vortragsreihe mit einem Überblick über die rechtlichen und technischen Vorgaben für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EAA). Ins Zentrum rückte er dabei die Anforderungen der §§ 9, 14, 15 und § 36 EEG 2014.

Die Kernthesen der Veranstaltung

Abregelung von Kleinanlagen nicht überprüfbar
Technische Konzepte für Einspeisemanagement und Direktvermarkter aus dem Blickwinkel der Netzbetreiber waren dann das Thema von Marc Behnke, E.DIS AG. Er verdeutlichte, dass die Abregelung von Anlagen wegen fehlender Bidirektionalität bei der Rundsteuertechnik nicht überprüfbar ist.

Technische Probleme bei der Ansteuerbarkeit von Kleinanlagen
Auch Annemarie Wind von der BNetzA wies vor allem auf technische Probleme hin, als sie das aktuelle Einspeisemanagement aus Sicht der Bundesnetzagentur beleuchtete. Diese betrafen die Ansteuerbarkeit von Kleinanlagen.

Pflicht zum Einbau von intelligenten Mess-Systemen
Constanze Hartmann und Dr. Michael Koch vom Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft (BDEW) gingen vor allem auf die Pflicht zum Einbau von intelligenten Mess-Systemen (iMsys) ein. Dies betrifft Erzeugungsanlagen im künftigen Messstellenbetriebsgesetz.

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Wechselseitige Informationspflichten
Im Zentrum des Referats über Rechte, Pflichten und Sanktionen für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Direktvermarkter, von Dr. Martin Altrock, Becker Büttner Held, stand die Novellierung der §§ 14 und 15 EEG 2014. Dabei wies der Referent vor allem auf den hohen Informationsbedarf zwischen Netzbetreibern und Direktvermarktern hin. Er schlug vor, hierfür wechselseitige Informationspflichten zwischen den Beteiligten einzuführen.

BGH-Urteil vom 04.11.2015 widerspricht der bisherigen Anlagendefinition im PV-Bereich
Einen Überblick über die Anfragen an die Clearingstelle zu den technischen Vorgaben und den typischen Problemstellungen gab dann Dr. Beatrice Brunner. Zum BGH-Urteil vom 04.11.2015 (AZ: VIII ZR 244/14) meinte sie, dass dieses nicht dem bisherigen Verständnis der Anlagendefinition im Photo-Voltaik-Bereich entspricht.

Regelungen zu technischen Einrichtungen für Betreiber von Kleinanlagen zu komplex?
Bei seiner Darlegung der Sicht des Fachverbandes Biogas e.V. bemängelte René Walter die Komplexität der Vorschriften zu technischen Einrichtungen. Diese wären gerade für Betreiber von kleineren Anlagen unangemessen.

Einheitliche Wechselrichterprotokolle und Netzdatenformate
Den Schlusspunkt setzte Prof. Dr. Gerd Heilscher von der Uni Ulm. Er forderte die Einführung eines gesicherten Energieinformationssystems. Ebenso seien einheitliche Wechselrichterprotokolle und Netzdatenformate beim künftigen Einspeisemanagement über das Smart Meter Gateaway mit Steuerboxen erforderlich.

Sie finden den vollständigen Tagungsbericht in der aktuellen Ausgabe der EnergieRecht (ER). Das Veranstaltungsfoto veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung der Clearingstelle EEG sowie der Businessfotografie Inga Haar.

Die Clearingstelle EEG ist eine neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG. Sie wird betrieben von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BWMi) und ist zuständig für Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Weiterführende Literatur
In dem Berliner Kommentar EEG, herausgegeben von Frenz/Müggenborg/Cosack/Ekardt, erläutern Ihnen versierte Experten anschaulich und praxistauglich die weitverzweigten Regeln. Gleiches gilt für das Buch EEG II, Anlagen und Verordnungen, herausgegeben von Prof. Dr. Frenz. Im Kommentarpaket empfehlen sich beide Werke als verlässliche Begleiter durch das Regelungsregime des EEG und führen Sie sachkundig durch die komplexe Materie der zahlreichen Anlagen und Verordnungen zum EEG. 

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(ESV/bp)

Programmbereich: Energierecht