
Corona-Krise: Quick-Check für Entscheider
Geschäftsführende haben bei der Führung der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden. Was konkret bedeutet das angesichts der Corona-Krise? Worauf ist in der jetzigen Lage ganz besonders zu achten?
Neben rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen sind auch Fragestellungen aus der Wirtschaftsprüfung und der IT essentiell, so Rödl & Partner. Die Unternehmensberatung hat zu diesen fünf zentralen Punkten die wesentlichen Aspekte in Schlagworten zusammengetragen.
1. Rechtliche Themen
- Sicherstellung und Fortführung des Geschäftsbetriebs, zum Beispiel Ernennung weiterer Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigter
- Sind Niederlassungen im Ausland in Krisenzeiten gesichert? Was ist zu tun und zu beachten?
- Interne rechtliche Fragestellungen sind zu klären, etwa in puncto Home-Office, Entgeltfortzahlung, Kurzarbeitergeld, Bindung von Schlüsselmitarbeitern und arbeitsrechtliches Liquiditätsmanagement
- Rechtliche Fragestellungen mit Drittbezug, etwa Prüfung von Vertragsanpassungen für Fälle höherer Gewalt, Rücktritt und Kündigung von Verträgen, Schadensersatzansprüche, Anpassung von AGB und Umstrukturierung von Lieferketten und Vertriebsketten
- Insolvenzrechtliche Aspekte wie Haftungsrisiken, KfW-Kredite, Bürgschaften der Landesbanken, Schutzschirmverfahren und Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung prüfen
2. Steuern
- Gewährung von Steuerstundungen
- Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
- Verzicht auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen
3. Sicherung der Liquidität
- Liquiditätsplanung
- Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung (Kreditanträge für Banken und Sparkassen lassen sich hier vorbereiten)
- Stresstest Business Plan und Sanierungsgutachten
- Kommunikation mit Banken, weiteren Finanzierungspartnern und sonstigen Stakeholdern im Krisenfall
- Going-concern-Prüfung
4. Rechnungslegung und Prüfung
- Auswirkungen der Krise auf die Risiko- und Prognoseberichtserstattung im Lagebericht: An welcher Stelle und in welchem Umfang muss über die Corona-Krise berichtet werden?
- Auswirkungen der Corona-Krise auf den Jahres- und Konzernabschluss, etwa in Bezug auf Zuwendungen und Beihilfen der öffentlichen Hand, Werthaltigkeiten, Risikovorsorge, Going Concern und Angaben im Anhang
- Welche Konsequenzen ergeben sich für laufende oder geplante Abschlussprüfungen?
5. IT
- Auswirkungen auf das interne Kontrollsystem im Hinblick auf Vermögensschäden
- Prüfung, inwiefern Geschäftspartner die Leistungsfähigkeit der IT beeinflussen
- IT-Notfallplan und Business Continuity Management entwickeln, testen, üben, anpassen und aktualisieren
- Belastbarkeit der IT-Geschäftspartner und Dienstleister prüfen
- Notfall-Bewertung der laufenden und anstehenden IT-Projekte
- Liquiditätssicherung mit IT und durch IT
- Datenschutz im Hinblick auf das Coronavirus
Das ist beim Datenschutz zu beachten
Speziell zum Datenschutz stellt das Beratungsunternehmen fest, dass nicht nur die Staaten, sondern auch Unternehmen verpflichtet sind, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie erheben und verarbeiten zurzeit manche Arbeitgeber personenbezogene Daten von Beschäftigten. Zu klären ist die Frage, ob Arbeitgeber das Recht haben, Informationen über den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer in diesem Umfang einzuholen.
Um eine Ausbreitung des Virus unter den Beschäftigten zu verhindern, ist die Erhebung und Verarbeitung von Informationen zulässig, so Rödl & Partner. Es sei erlaubt zu fragen, ob ein Beschäftigter sich in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Gebiet befunden hat oder einen direkten Kontakt zu einem Erkrankten hatte.
Die Offenlegung personenbezogener Daten von nachweislich infizierten oder unter Infektionsverdacht stehenden Personen zur Information von Kontaktpersonen sei restriktiv zu sehen und nur rechtmäßig, wenn die Kenntnis der Identität für die Vorsorgemaßnahmen der Kontaktpersonen ausnahmsweise erforderlich ist. Das Unternehmen müsse sicherstellen, dass eine Bekanntgabe von Infektionsfällen eine geringstmögliche Offenlegung von personenbezogenen oder -beziehbaren Daten einhält. Es empfiehlt sich auch, dass eine möglichst anonyme Sprachregelung in den Teams und vor allem nach außen gegenüber Dritten genutzt wird.
Weitere Infos zum Quick-Check finden Sie hier.
(ESV/fab)
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