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Der harte Lockdown in Deutschland ist bis zum 31.1.2021 verlängert worden. (Foto: studio v-zwoelf/stock-adobe.com)
Pandemie: Bund-Länder-Beschluss

Corona-Maßnahmen verlängert und teilweise verschärft

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
06.01.2021
Die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 31.1.2021 verlängert und teilweise verschärft. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder geeinigt.

Der Beschluss von Bund und Ländern enthält erneut den dringenden Appell an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, „großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen“.

Bund und Länder haben zudem über eine weitere mögliche Maßnahme in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 entschieden. Hier soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort herum eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt, davon abzusehen. Tagestouristische Ausflüge seien kein triftiger Grund, betonte die Bundeskanzlerin.

Die Beschränkungsmaßnahmen werden durch finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Es sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III sollen im ersten Quartal 2021 erfolgen.

Zum Beschluss von Bund und Länder zählen u.a. folgende Punkte:

  • Die bestehenden Beschlüsse bleiben gültig. Die Länder werden alle bis zum 10.1.2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, bis zum 31.1.2021 verlängern.
  • Die bisherigen Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden erweitert: Diese werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  • Impfungen gegen das Coronavirus haben in Deutschland am 27.12.2020 begonnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffs Biontech/Pfizer wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1.2.2020. Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.
  • Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
  • Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht eingeführt werden.

Bund und Länder werden am 25. Januar 2021 über das weitere Vorgehen beraten und über die Maßnahmen ab 1.2.2021 beschließen. Den aktuellen Beschluss im vollständigen Wortlaut finden Sie hier.

(ESV/fab)

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Programmbereich: Management und Wirtschaft