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EZB: Nach Kapitalentlastung von 20 Milliarden Euro sollen Banken nun 1,8 Billionen Euro an Krediten vergeben können (Foto: LiliGraphie / stock.adobe.com)
Corona-Krise

Corona und die Bankenaufsicht

ESV-Redaktion Recht
01.04.2020
Die Corona-Krise berührt auch den Bankensektor und die Bankenaufsicht. Dabei geht es unter anderem um neue Spielräume zur Vergabe von Krediten, den Umgang mit Krediten oder um die Gewinnausschüttung bei Banken. Die ESV-Redaktion hat daher einige aktuelle Entwicklungen zusammengestellt.



EBA sieht keinen Automatismus im Umgang mit Schuldenmoratorien

Dies hat die Europäische Bankenaufsicht EBA aktuell mitgeteilt. Danach hat die generelle Stundung von Krediten durch Schuldenmoratorien aufgrund der Corona-Krise nicht automatisch zur Folge, dass die jeweiligen Schuldner für ihre betroffenen Kredit als ausgefallen einzustufen sind, oder dass das Kreditrisiko signifikant zu erhöhen ist.

Institute haben den einzelnen Kreditnehmer allein nach der Ausfallwahrscheinlichkeit seines Kredites einzuordnen.

Hinsichtlich des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 sollen die Geldhäuser zwischen den Schuldnern unterscheiden, deren Bonität von der Corona-Krise langfristig nicht betroffen sein wird, und solchen, die ihre Kreditwürdigkeit wahrscheinlich nicht wiederherstellen können.
Dabei betont die EBA, dass der Verbraucherschutz trotz der Unterstützung für Schuldenmoratorien nicht leiden darf. Damit sollten Banken ihren betroffenen Kunden keine versteckten Gebühren berechnen und ihre Bonität nicht automatisch herabstufen. Auch ein ordnungsgemäßer Zahlungsverkehr ist aufrechtzuerhalten.

Quelle: Mitteilung der BaFin vom 25.3.2020


ESMA: Pflichtverletzungen wegen verspäteter Finanzberichte sollen kurzzeitig nicht verfolgt werden

Nach Ansicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sollen die nationalen Aufsichtsbehörden Emittenten, die ihre Finanzberichte gemäß der Transparenzrichtlinie veröffentlichen müssen, bei einer verspäteten Veröffentlichung für eine kurze Zeit nicht verfolgen. Grund hierfür ist die Corona-Krise. Allerdings sollen die Emittenten ihre Anleger darüber unterrichten, wie lange sich die Veröffentlichung verzögert. Die Erklärung soll etwaigen Schwierigkeiten bei der Finanzberichterstattung wegen der Corona-Pandemie vorbeugen.

Gleichzeitig betont die ESMA aber die Bedeutung einer rechtzeitigen und transparenten Erstattung der Finanzberichte. Zudem stellen die europäischen Finanzaufseher klar, dass Insiderinformationen weiterhin unverzüglich zu veröffentlichen sind.

Quelle: PM der ESMA vom 27.3.2020

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EZB aktiviert Kapitalentlastung in Höhe von 120 Milliarden Euro und schafft weitere Flexibilität im Umgang mit öffentlich gestützten Krediten

Am 20.3.2020 hat die Europäische Zentralbank ihre angekündigten Kapitalentlastungsmaßnahmen im Umfang von 120 Milliarden Euro in Kraft gesetzt. Somit können Banken nun Kredite in Höhe von 1,8 Billionen Euro finanzieren.

Weitere Maßnahmen, mit denen bedeutende Institute, die unter EZB-Aufsicht stehen, in der Lage bleiben sollen, Privathaushalte und Unternehmen in der Corona-Krise mit Geld zu versorgen: 

  • Flexibilität: Mehr Flexibilität bei der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Unterstützungsmaßnahmen, die durch öffentliche Darlehen besichert sind.
  • Vermeidung von prozyklischen Effekten: Darüber hinaus sollen Banken Schritte einleiten, die überschießende prozyklische Effekte verhindern, die sich aus dem internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 9 ergeben könnten.
Quelle: Mitteilung der BaFin vom 23.3.2020

 

EZB und BaFin: Keine Dividenden bei Banken bis Ende Oktober 2020

Vor dem Hintergrund der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf Dividenden vom 27.3.2020 meint auch die BaFin, dass Banken keine Dividenden und Gewinne ausschütten sollten. Die deutsche Aufsicht für Finanzdienstleistungen erwartet, dass auch die Institute, die unter ihrer Aufsicht stehen, bis mindestens Oktober 2020 keine Dividenden zahlen oder Gewinne ausschütten.

Der BaFin zufolge haben Banken mit der Bewältigung der Corona-Krise eine zentrale Aufgabe. Diese könnten sie nur erfüllen, wenn sie gut kapitalisiert wären. Die Freiräume, die die Banken durch das umfangreiche Maßnahmenpaket der Bundesregierung und die aufsichtlichen Anpassungen erlangt haben, sollen die Institute der BaFin zufolge nicht für die Zahlung von Dividenden nutzen. Das zur Verfügung stehende Kapital sollte vielmehr im Bankensektor belassen werden, damit die Institute besser vor Krisen geschützt wären.

Quelle: PM der BaFin vom  30.3.2020


 

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(ESV/bp)

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