Das war 2018: Wichtige Entscheidungen zum Arbeits- und Beamtenrecht
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht Klartext zum Streikrecht von Lehrern
Die Entscheidung des 2. Senats des (BVerfG) stand im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Von den circa 800.000 Lehrern in Deutschland sind etwa 75 Prozent Beamte. Die Anerkennung des Streikrechts hätte also tiefgreifende Folgen gehabt. Dessen war sich der Senat durchaus bewusst.Streikrecht für Beamte | 12.06.2018 |
BVerfG: Streikverbot für Beamte verfassungskonform | |
Dürfen Beamte streiken? Mit dieser Frage musste sich das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Beschwerden von vier Lehrern befassen. Diese wollten das generelle Streikverbot kippen und hatten sich darauf berufen, dass das Streikrecht ein Grundrecht für jedermann sei. mehr … |
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Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) äußert sich zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage
Eine beamtenrechtliche Konkurrentenklage hat für viel Aufsehen gesorgt. Die Richter aus Leipzig beschäftigten sich aber auch mit den Konsequenzen von zu spät eingeleiteten Disziplinarverfahren oder mit Arbeitszeiten. In einem Fall stritten die Parteien um die Anrechnung von Ausgleichstagen bei Berechnung der Höchstarbeitszeit.Anfechtung der Beförderung von Konkurrenten | 06.09.2018 |
BVerwG: Beförderung von Konkurrenten nur binnen eines Jahres anfechtbar | |
Beamte können auch Beförderungen von Konkurrenten anfechten. Die zeitlichen Grenzen dieser Möglichkeit hat nun das BVerwG bestimmt. mehr … Weitere Entscheidungen des BVerwG |
Wissenschaftlich fundiert und an der Rechtsprechung orientiert |
Mit der Datenbank Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD) erhalten Sie als Praktiker im öffentlichen Dienst die bestmögliche Unterstützung für rechtssichere Entscheidungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Seit Jahrzehnten gilt der von Prof. Dr. Walther Fürst, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a. D., begründete Kommentar als Standardwerk zum Dienstrecht der Beamten, Richter und Soldaten. |
Bundesarbeitsgericht (BAG) schafft Klarheit bei befristeten Arbeitsverträgen von Spielern der Fußball-Bundesliga
Auch das BAG war sehr aktiv. Viel Beachtung fand dessen Entscheidung zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga. Die Richter aus Erfurt haben aber auch das arbeitsrechtliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen eingechränkt. Darüber hinaus entschied das Gericht über Kostenpauschalen bei Verzug des Arbeitgebers oder über die Konsequenzen einer sechsmonatigen Unterbrechung der Arbeit für die Stufenzuordnung nach TVöD. Das Landesarbeitssgericht Düsseldorf hat präzisiert, was in einem Arbeitszeugnis stehen muss und was nicht:Kirchenarbeitsrecht | 30.10.2018 |
BAG: Forderung nach Konfessionszugehörigkeit kann Diskriminierung sein | |
Müssen kirchliche Arbeitgeber auch Arbeitnehmer ohne Konfession einstellen oder widerspricht dies dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen? Nach langem Instanzenzug hatte der EuGH den Ball an das BAG zurückgespielt. Läutet dessen aktuelle Entscheidung einen Paradigmenwechsel im Kirchenarbeitsrecht ein? mehr … |
Weitere Entscheidungen des BAG
- Arbeitsverträge mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga dürfen befristet werden
- BAG zum Anspruch auf Kostenpauschale bei Verzug des Arbeitgebers
- BAG: Sechs Monate Unterbrechung für Stufenzuordnung nach TVöD unschädlich
LAG Düsseldorf: Was ein Arbeitszeugnis enthalten muss
Inhalt von Arbeitszeugnissen | 25.01.2018 |
LAG Düsseldorf: „Selbständige Arbeitsweise” kein Zeugnisbrauch bei internationaler Großkanzlei | |
Arbeitszeugnisse sollen unter anderem die Leistungen von Mitarbeitern bewerten. Doch welche Merkmale gehören in ein Arbeitszeugnis? Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf stritten die Parteien darüber, ob eine selbstständige Arbeitsweise in einer internationalen Großkanzlei dazu gehört. mehr … |
ArbGG ArbeitsgerichtsgesetzAutoren: Dr. Friedrich H. Heither und Dr. Martin Heither – Begründet von: Prof. Dr. jur. Fritz Auffarth und Dr. jur. Rudolf SchönherrDer Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens gehört zum täglichen Handwerk des Arbeitsrechtlers. Auch die Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist unerlässlich, um Verfahrensfehlern vorzubeugen. Die Vorzüge dieses Werks:
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(ESV/bp)
Programmbereich: Arbeitsrecht