
Der Erich Schmidt Verlag gratuliert: Prof. Dr. Rainer Schlegel zum Präsidenten des Bundessozialgerichts ernannt
„Was wir brauchen, sind stringente Gedankengänge und eine klare Sprache, keine Nebelkerzen und kein Schaulaufen“, so Prof. Dr. Schlegel. „Ängste und Sorgen der Bürger müssten ernst genommen, ihre Argumente angehört werden“.
Seine richterliche Laufbahn in der Sozialgerichtsbarkeit begann Prof. Dr. Schlegel 1987 am Sozialgericht Stuttgart. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht sowie nach seiner Ernennung als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg an das Bundesverfassungsgericht. Nachdem Prof. Dr. Schlegel 1997 zum Richter am Bundessozialgericht ernannt wurde, war er zunächst dem 4. Senat (Gesetzliche Rentenversicherung) und anschließend dem für Versicherungspflicht und Beitragsrecht zuständigen 12. Senat zugeordnet. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht am 1. August 2008 wirkte Prof. Dr. Schlegel zunächst in dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat und ab Dezember 2009 im 5. Senat (Gesetzliche Rentenversicherung). Nach einem Wechsel in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kehrte er im Januar 2014 zurück an das Bundessozialgericht und führt seither den Vorsitz im 9. und 10. Senat (u.a. Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Elterngeld) des Bundessozialgerichts. Daneben ist er seit 2009 Vorsitzender des Vorstands des Deutschen Sozialrechtsverbandes.
Prof. Dr. Schlegel ist Honorarprofessor an der Justus-Liebig Universität Gießen und wissenschaftlich u.a. durch Vorträge zu sozial-, arbeits- und verfassungsrechtlichen Themen sowie zu Fragen des internationalen und europäischen Sozial- und Arbeitsrechts hervorgetreten. In diesem Tätigkeitsfeld hat er sich neben vielen anderen Themen mit der Bedeutung des Solidaritätsgedankens in der Sozialversicherung, der Indienstnahme des Arbeitgebers in der Sozialversicherung sowie dem Verhältnis von Subventionen im Arbeitsverhältnis und dem europarechtlichen Beihilfeverbot befasst.
Neben zahlreichen Veröffentlichungen im diesem Bereich ist er seit März 2008 Bandherausgeber des im Erich Schmidt Verlag erscheinenden Kommentars Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XI: Soziale Pflegeversicherung sowie seit Anfang dieses Jahres auch Bandherausgeber des Kommentars Hauck/Noftz, EU-Sozialrecht. Der Gesamtkommentar von Hauck/Noftz gilt seit vielen Jahren als Standardkommentierung des Sozialgesetzbuches und versteht sich als Erläuterungswerk für die tägliche Praxis.
Der Erich Schmidt Verlag gratuliert Herrn Prof. Dr. Schlegel herzlich zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Bundessozialgerichts.