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Lockerungen bei der Insolvenzantragspflicht wirken sich weiterhin auf die Zahl neu eröffneter Verfahren aus. (Foto: denphumi/stock.adobe.com)
Corona-Pandemie und staatliche Maßnahmen

Deutlich weniger neu eröffnete Insolvenzverfahren zum Jahresauftakt

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
16.02.2021
Eine coronabedingte Insolvenzwelle in Deutschland ist auch direkt nach dem Jahreswechsel ausgeblieben.

Das hat der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) jetzt anhand aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamts festgestellt. Demnach sind die Unternehmensinsolvenzverfahren im November 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 26 Prozent zurückgegangen. Im Januar 2021 habe es im Jahresvergleich nach erster Prognose 34 Prozent weniger neu eröffnete Insolvenzverfahren für Unternehmen.

„Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider“, resümiert das Statistische Bundesamt.

Ein Grund dafür sei, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31.12.2020 ausgesetzt war. Die bereits ab Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen werde auch aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1.11.2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.

Der Ausblick des VID lautet: „Mehr als ein Angleich der Insolvenzzahlen an das historisch niedrige Niveau von 2019 wird es auch in der ersten Jahreshälfte 2021 nicht geben.“

(ESV/fab)

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Programmbereich: Management und Wirtschaft