Deutschland tut zu wenig für seine Start-ups
Bitkom: Staatliche Förderung von Start-ups ist ungenügend
Laut Bitkom sieht die Zwischenbilanz nach eineinhalb Jahren großer Koalition eher mager aus: Bei zwölf Projekten ist bisher nichts passiert. Zwölf weitere Projekte sind zumindest in Arbeit und erst in sechs Projekten wurden die Versprechen an die Gründer eingelöst.Aber: Bei den sechs bereits umgesetzten Einzelmaßnahmen handelt es vor allem um die Fortführung bereits bestehender Programmen, wie den erfolgreichen Hightech-Gründerfonds, das Invest-Förderprogramm oder den Gründerzuschuss der Arbeitsagentur. "Bei für die gesamte Start-up-Szene richtungsweisenden Projekten wie der Einführung eines Venture-Capital-Gesetzes passiert zu wenig und es gibt bislang keine greifbaren Ergebnisse", sagt Bitkom-Vizepräsident Ulrich Dietz. "Auch neue, kreative Ideen wie die Einführung einer Gründungszeit analog zum Modell der Familienpflegezeit stehen nur auf dem Papier. Das ist zu wenig, wenn wir Deutschland wirklich zu einer Start-up-Nation machen wollen", so die Einschätzung von Dietz.
Deutschland entgeht einer Blamage
Hinzu kommt, das laufende Gesetzgebungsverfahren und politische Initiativen Start-ups eher behindern als unterstützten.Gerade noch verhindert werden konnte – auch auf Initiative von Bitkom – dass das Kleinanlegerschutzgesetz das für viele Start-ups wichtige Crowdinvesting abwürgt. Streitpunkt war hier die Prospektpflicht. Der nun im Bundestag abgestimmte Gesetzesentwurf sieht eine Befreiung von der kostenträchtigen Prospektpflicht bis zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,5 Millionen Euro vor. Im ursprünglichen Entwurf lag diese Schwelle noch bei lediglich einer Million Euro.
Werbung bleibt erlaubt – und Bürokratie bestehen
Auch auf das weitgehende Werbeverbot im Internet und auf Social-Media-Kanälen wird nun verzichtet. Zudem müssen Investoren nun doch kein Informationsblatt mehr ausdrucken und mit Unterschrift versehen und an die Crowdinvesting-Plattform per Post zurücksenden. Stattdessen kann die Information auch online zur Kenntnis genommen werden. "Mit einem Gesetz zum Internet-Ausdrucken hätte sich Deutschland international blamiert", so Dietz. Zum Glück habe sich bei den neuen Vorschriften fürs Crowdinvesting "an vielen Stellen das gute Argument und die Vernunft durchgesetzt", so Dietz.Nicht verändert wurde die Regelung, dass Start-ups nur dann von der aufwändigen und teuren Prospektpflicht ausgenommen werden, wenn Einzelinvestoren sich mit maximal 1.000 Euro beteiligen. Hingegen sollen Investitionen von maximal 10.000 Euro nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensangaben möglich sein. Letzteres führt nach Einschätzung von Dietz "zu unnötiger Bürokratie und schützt keinen Anleger. Unverständlich ist auch, dass der Bundestag über die Vorgaben der EU hinausschießt und damit Crowdinvesting-Plattformen, Start-ups und Investoren in Deutschland schlechter gestellt werden als in anderen europäischen Ländern" (Quelle: Bitkom).
Die Analyse zur Start-up-Politik der Bundesregierung steht online bereit und wird in den kommenden Monaten laufend aktualisiert.
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