Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Allein in Deutschland soll es rund 1,5 Millionen „Lichtsignalanlagen“ geben (Foto: Of The Village / stock.adobe.com)
100-jähriges Jubiläum der Verkehrsampel

Die Ampel wird 100

ESV-Redaktion Recht
21.02.2022
Ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich schon oft geärgert – über die Ampel oder in Amtsdeutsch: über die „Wechsellichtzeichenanlage“. Die erste deutsche Ampel wurde wohl 1922 auf dem Stephansplatz in Hamburg für die Straßenbahn aufgestellt. Also ließe sich sagen, die Ampel wird 100 Jahre alt. Zeit für ein paar Gedanken an diese Art der Vorfahrtsregelung.
Ganz sicher ist das alles zwar nicht, denn in Berlin wurde 1924 auf dem Potsdamer Platz der Berliner Ampelturm errichtet und dieser sollte den gesamten Verkehr regeln. Auch dort wechselte ein Polizist von einem Turm aus die Farben mit der Hand. Wo Deutschlands erste „Wechsellichtzeichenanlage“ entstand, ist also eine Frage der Sichtweise.
 
Wie auch immer – die Idee, den Verkehr über Farben zu regeln, ist noch ein paar Jahrzehnte älter. So bediente schon 1868 in London ein Polizist nachts eine Gaslaterne mit roten und grünen Signalen. Das Gas explodierte aber kurze Zeit später, sodass man die Idee vorerst wieder verwarf.
 
Es sollte noch 46 Jahre dauern, bis es in Cleveland (USA) die erste elektrische Ampel ihre Zeichen gab. Diese regelte den Verkehr vorerst  aber nur mit zwei Farben. Erst später führten die USA den rot-gelb-grünen Lichtwechsel ein.

Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.


Lange Wartezeiten

Heute soll es allein in Deutschland nach Schätzungen von Siemens rund 1,5 Millionen solcher „Wechsellichtzeichenanlagen“ geben. Wer auf die Idee käme, alle Anlagen abzufahren und an jeder nur eine Minute rot hätte, müsste also rund 1.041 Tage oder nicht ganz drei Jahre warten.
 

Drei Farben – vier Ampelphasen

Ohne Frage hat die Ampel Ordnung in den Verkehr gebracht. Schließlich ist alles genauestens geregelt. Dies beginnt damit, dass die Wechsellichtzeichen eine Farbfolge haben. So folgt auf:
 
              Grün –> Gelb –> Rot –> Rot/Gelb (gleichzeitig) –> dann wieder Grün 
 
sagt § 37 Absatz 2 Satz 1 StVO, der also neben den drei Faben der „Wechsellichtzeichenanlage“ vier Phasen beschreibt. Was die Kombination Rot/Gelb bedeuten soll, muss man sich aber wohl denken. Die Position der Lichter ordnet die Vorschrift wiederum exakt an. Ganz wichtig

  • Rot ist oben,
  • Gelb ist in der Mitte
  • und Grün ist unten,
heißt es in § 37 Absatz 1 StVO weiter. Eigentlich ganz einfach – oder? Die Betonung liegt auf „eigentlich“. Wer § 37 StVO liest, kann schnell ins Grübeln kommen, denn neben den „Wechsellichtzeichen“ ist noch von „Dauerlichtzeichen“, dem „Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund“ oder dem „schwarzen Pfeil auf Rot“ die Rede. Auch an die Radfahrer ist gedacht. So sagt § 37 Absatz 2 Nr. 1 Satz 9:

„Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen". 

In Satz 14 erfährt der Verkehrsteilnehmer dann: Ein „einfeldiger Signalgeber“ mit „Grünpfeil“ zeigt an, dass bei „Rot für die Geradeaus-Richtung“ nach „rechts" abgebogen werden darf. Ja, damit wird „eigentlich“ alles sofort klar.
 

Dürfen Ampeln „umfahren“ werden?

Ein beliebtes Spiel vieler Autofahrer ist es, rote Ampeln zu umfahren. Dies dachte sich auch ein Dortmunder Verkehrsteilnehmer, denn er bog vor einer roten Ampel auf eine Tankstelle ab, die links vor ihm lag. Von der Tankstelle aus bog er dann wiederum links ab. Das Amtsgericht wertete dieses „Umfahren einer Ampel“ als „vorsätzliche Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens“. Das Urteil: eine Geldbuße von 200 Euro und einen Monat zu Fuß gehen.

Die Beschwerdeinstanz, das OLG Hamm, sah in seinem Beschluss vom 02.07.2013 (1 RBs 98/13) aber keinen Verstoß gegen die StVO. Demnach gilt das Rotlicht nur für den Bereich, der durch die Lichtzeichenanlage geschützt ist. Der betroffene Autofahrer hatte also lediglich eine Lücke genutzt, um sich außerhalb der Reichweite der Ampel fortzubewegen. Die Richter aus Hamm betonten aber, dass das Umfahren von Ampeln über Gehsteige, Parkstreifen oder Busspuren nach wie vor als Rotlichtverstöße zu werten wären. 

Rot die Farbe des Stillstands?

In China soll in den 1960er-Jahren die Idee aufgekommen sein, die Farben umzukehren. Der Grund: Rot ist die Farbe des Kommunismus und kann nicht für Stopp oder Stillstand stehen. Die Umgewöhnung soll aber ein Verkehrschaos verursacht haben. Daher wurde die ursprüngliche Farbordnung wiederhergestellt.


Kreisverkehr als Wachablösung der Ampel?

In den vergangenen Jahren hat die Ampel mehr und mehr Konkurrenz bekommen. Der Verkehr wird nämlich zunehmend über einen Kreisverkehr geregelt. Trotz vieler Vorteile von Kreiseln deuten einige Studien darauf hin, dass diese Art der Vorfahrtsregelung auch ein größeres Unfallrisiko bergen kann – vor allem bei dicht befahrenen Kreuzungen in großen Städten. In der Tat wird es künftig sicher weniger „Lichtzeichenanlagen“ geben. Dennoch steht auch in 100 Jahren sicher das nächste runde Jubiläum an.


VRSdigital

Die Verkehrsrechts-Sammlung (VRS) ist jeden Monat Ihre direkteste Route zu sorgfältig ausgewählter verkehrsrechtlicher Rechtsprechung und relevanten Fach- und Branchennews. Recherchieren Sie systematisch in über 22.000 wichtigen Entscheidungen seit 1951Neben allen verkehrsrechtlichen Standardbereichen finden Sie auch relevante Nachbarfelder, wie etwa:  

  • Verkehrshaftpflicht und KFZ-Vertragsrecht,
  • Verkehrsstrafrecht und Recht der Ordnungswidrigkeiten,
  • Straf- und Zivilprozessrecht, Verwaltungs- und Sozialrecht,
  • GüterkraftverkehrsrechtSpeditions- und Frachtrecht,
  • sowie Luftverkehrs-, Schifffahrts- und Eisenbahnrecht.
Lassen Sie sich überzeugen und testen Sie die Datenbank 4 Wochen kostenlos.
Verlagsprogramm  Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht


Die Ampel und das Kammergericht in Berlin

09.05.2019
Die Bedeutung der Gelbphase bei Rotlichtverstößen

Rotlichtverstöße im Straßenverkehr können erhebliche Konsequenzen für Autofahrer haben. Wann bei der Feststellung der Tat auch die Dauer der vorherigen Gelbphase zu ermitteln ist, hat das Kammergericht (KG) in Berlin entschieden. mehr … 


(ESV(bp)

Programmbereich: Verkehrsrecht, -wirtschaft, -technik