
Die Corona-Pläne der voraussichtlichen Ampel-Regierung
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Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite: Nach dem Willen der Parteien der zu erwartenden Ampelkoalition soll der Sonderstatus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach dem 25.11.2021 auslaufen. Für die Regierungen von Bund und Ländern ist dies noch die Grundlage für bindende Verordnungen zum Umgang mit der Pandemie. Das Auslaufen der epidemischen Lage hätte nun zur Folge, dass die Zuständigkeit zur Verabschiedung von entsprechenden Gesetzen wieder auf die Parlamente übergeht.
- Keine bundesweite 2G-Regel: Nachdem in einigen Bundesländern viele Angebote – wie etwa die Innengastronomie oder Kinos – nur geimpfte oder genesene Personen wahrnehmen können, möchte die künftige Ampelkoalition auf einen bundesweiten Ausschluss von Ungeimpften verzichten. Dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind, können dann 2G-Regeln Sinn machen, so Grünen-Politikerin Ricarda Lang laut zahlreichen Medienberichten.
- Aber – 3G-Regel am Arbeitsplatz: Dagegen will die Ampelkoalition die 3G-Regel für Personen einführen, die nicht von zu Hause aus arbeiten. Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz aufsuchen wollen oder müssen, wären demnach in Zukunft zu dem Nachweis verpflichtet, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
- Testpflicht für Beschäftigte und Besucher von Kranken- und Pflegeeinrichtungen: Um besonders gefährdete Personen besser zu schützen, planen die Ampelparteien, eine Testpflicht im Kranken- und Pflegebetrieb und zwar auch für Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene.
- Kein bundesweiter Lockdown: Einen bundesweiten Lockdown für alle oder nur für bestimmte Personengruppen streben die künftigen Koalitionsparteien nicht an.
- Bessere Erfassung von Booster-Impfungen: Booster-Impfungen und klassische Impfungen sollen künftig besser erfasst werden, um Personen einladen zu können, die einen Booster brauchen, aber noch nicht bekommen haben.
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Wiedereinführung kostenloser Coronatests für alle? Die sich noch im Amt befindliche Bundesregierung hatte am 11.10.2021 das Ende der kostenlosen Coronatests beschlossen. Die etwaige künftige Regierung möchte die Test wieder einführen. Damit könnten sich geimpfte und ungeimpfte Personen wieder kostenfrei testen lassen – und zwar ohne konkrete Gründe.
Update |
29.11.2021 |
Neues Infektionsschutzrecht größtenteils in Kraft getreten | |
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Das von den Ampel-Parteien vorgelegte geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nun – nachdem auch der Bundesrat zugestimmt hat – am 24.11.2021 in großen Teilen in Kraft getreten. Zwar hebt es die sogenannte „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ auf. Dennoch sind Schutzvorkehrungen gegen Corona damit noch lange nicht vom Tisch. Zudem hat die Bund-Länder-Kommission den Weg für die Hospitalisierungsinzidenz und für Auffrischungsimpfungen eröffnet. mehr … |
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Corona im RechtsstaatWer hätte sich vor Corona vorstellen können, es schon bald mit Grundrechtseingriffen zu tun zu bekommen, die es zumindest im Westen Deutschlands so seit 1949 nicht gab? Oder wie schnell sich das gesamte gesellschaftliche Leben herunterfahren lässt? Zu schnell? Bleiben in der Krise Bürgerrechte und der Rechtsstaat auf der Strecke? Im Gespräch mit Prof. Niko Härting: Den Verlauf der gesellschaftlichen Diskussion im ersten Pandemiejahr zeichnet dieses Buch eindrucksvoll nach. Im Austausch zwischen Niko Härting und seinen prominenten Gesprächspartnern entsteht ein vielstimmiges Kaleidoskop zu so vielseitigen wie grundlegenden Fragen einer beispiellosen Krisenlage:
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08.11.2021 |
Booster-Impfung gegen Corona für alle? Keine Impfpflicht? Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) setzt klare Signale im Umgang mit der Pandemie | |
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Nach dem Willen der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK), die kürzlich in Lindau stattfand, können sich bald alle Bürger sechs Monate nach ihrer Zweitimpfung ein drittes Mal gegen Corona impfen lassen. Weitere Themen der Konferenz waren unter anderem: keine Impfpflicht oder die Einführung der 2G-Regel bei hohen Inzidenzen. Damit hat die GMK klare Zeichen gesetzt. mehr …
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht