„Die rechtstaatliche Normenklarheit leidet!“ – Prof. Dr. Minou Banafsche zur Neustrukturierung der Leistungen zur Teilhabe
Prävention vor Rehabilitation vor Rente
Nachdem lange Zeit „Rehabilitation vor Rente“ das Credo war, spricht der einschlägige Gesetzesentwurf nunmehr vom Grundsatz der „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“. Doch was versteckt sich hinter diesen Schlagworten?Teilhabe als verfassungsrechtlicher Handlungsauftrag an das Sozialrecht
Noch bevor Banafsche in eine detaillierte Analyse einsteigt, betont sie, dass Leistungen zur Teilhabe, wie sie dem SGB zugrunde liegen, verfassungsrechtlich abzuleiten und Ausformungen des Sozialstaatsprinzips wären. Gleichwohl wird schnell deutlich, dass das SGB an verschiedenen Stellen konkrete Teilhabekonzepte unterschiedlich verstanden wissen will.Allerdings bilden unklare Definitionen und Abgrenzungschwierigkeiten ein komplexes Geflecht, in dem nicht ohne weiteres zu erkennen ist, ob das Zusammenspiel von Prävention, Rehabilitation und Rente tatsächlich funktioniert. Banafsche nimmt den Leser hier an die Hand und offenbart das Wesentliche im SGB-Dickicht.
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Harmonischer Dreiklang oder Dissonanz?
Derzeitige Leistungen zwar grundsätzlich ausreichend ...Mit Blick auf den sozialstaatlichen Auftrag, ein „menschenwürdiges Dasein“ zu sichern und „gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ zu schaffen, stellt die Autorin fest, dass die derzeitigen Leistungen zur Prävention, Rehabilitation und Rente grundsätzlichen Ansprüchen genügen.
... aber kein schlüssiges Gesamtkonzept erkennbar
Eine Harmonie in dem „Begriffskonglomerat“ erkennt sie indes nicht und vermisst ein schlüssiges Gesamtkonzept. Die rechtstaatlich gebotene Normenklarheit und -bestimmtheit leide, meint sie hierzu. Für den Rechtsanwender sei der Umgang mit den Vorschriften erschwert, sodass eine nahtlose, zügige und einheitliche Ausführung der Leistungen gefährdet wäre.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag von Banafsche in der SGb Ausgabe 07.18, Seite 385. Banafsche erläutert dort eingehend: |
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Die oberste Instanz im SozialrechtSGb Die SozialgerichtsbarkeitDifferenziert, kritisch und aktuell begleitet die Zeitschrift, herausgegeben von Prof. Dr. Peter Axer und Prof. Dr. Peter Becker, seit über 60 Jahren den Austausch zwischen lösungsorientierter Rechtsanwendung und sozialrechtlicher Forschung. Sie bietet erstklassige Informationen über das gesamte Spektrum des Sozialrechts. Finden Sie jeden Monat:
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(ESV/ma/bp)
Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung