Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Setzt sich ein für die Archivierung: Prof. Dr. Wolfgang Sellert (Foto: privat)
Nachgefragt bei: Prof. Dr. Wolfgang Sellert

„Eine wissenschaftlich fachübergreifend überaus wertvolle Quelle”

ESV-Redaktion Philologie
10.08.2016
Im September erscheint ein weiterer Band aus der Reihe „Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)“, die zu den bedeutendsten Quellen für die Erforschung der Rechts-, Verfassungs-, Sozial- und Kulturgeschichte des Heiligen Römischen Reiches zählt. Professor Dr. Wolfgang Sellert beschreibt im Interview mit der ESV-Redaktion die Arbeit an diesem auf 18 Jahre angelegten Projekt.

Der Kaiserliche Reichshofrat bildete in der Frühen Neuzeit zusammen mit dem Reichskammergericht die Höchste Gerichtsbarkeit im Alten Reich. Wofür war er im Einzelnen zuständig?

Wolfgang Sellert: Als erstinstanzliches Höchstgericht und als Appellationsinstanz war der Reichshofrat in allen Rechts- und Verfassungsstreitigkeiten für das gesamte Heilige Römische Reich Deutscher Nation zuständig, d. h. für ein Gebiet, das heute 16 europäische Länder umfasst. Es reichte von der italienischen Mittelmeerküste (Reichsitalien) bis nach Polen und von den Niederlanden bis an die Grenze Ungarns. Anders als das Reichskammergericht fungierte der Reichshofrat darüber hinaus als oberster Lehenshof und als politisches Beratungsorgan des Kaisers. Außerdem beanspruchte er die Justizaufsicht über das Reichskammergericht und war zuständig für die Gewährung von Privilegien, Standeserhöhungen, Vormundschaften, Unterhaltssachen sowie für die Ausstellung von Schutzbriefen und anderem mehr.

Die Akten der Reichshofratstätigkeiten werden im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv aufbewahrt und ihre Erschließung seit 2006 in einem Langzeitprojekt der Union der deutschen Akademien gefördert. Wie kam es zu dieser Förderung und was bedeutet sie genau?

Wolfgang Sellert: Das Interesse der historischen und rechtsgeschichtlichen Forschung an der Reichsgerichtsbarkeit hatte seit dem 19. Jahrhundert aus politisch-ideologischen Gründen überwiegend dem Reichskammergericht als dem „Bewahrer der Rechtseinheit Deutschlands“ gegolten. Der Reichshofrat wurde demgegenüber aus preußischer Sicht als ein von „durchtriebenen Jesuitenköpfen inspiriertes willfähriges Organ des Kaisers“ und als „schlimmster Feind der evangelischen Sache“ in der Wissenschaft vernachlässigt. Spätestens nach dem 2. Weltkrieg war die Zeit gekommen, diese Vorurteile aufzugeben und sich mit dem Reichshofrat näher zu befassen. Gleichwohl rückte zunächst das Reichskammergericht wieder in das Zentrum der Forschung.

Aktuelle Meldungen
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Philologie.

In den 1970er Jahren begann man mit der Erschließung der ca. 80.000 Akten dieses Gerichts, die inzwischen nahezu abgeschlossen ist. Die von maßgeblichen Vertretern der Forschung unisono für dringend gehaltene Erschließung des fast gleich großen Aktenbestandes des Reichshofrats schien angesichts der für ein solches Unternehmen erforderlichen Kosten wenig aussichtsreich. Dennoch gelang 1999 mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Volkswagenstiftung eine erste Versuchsgrabung. Es konnten 2.500 Einzelakten aus der Archivserie der „Alten Prager Akten“ erschlossen werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung waren derart ertragreich, dass ein Antrag auf Weiterförderung im Rahmen eines Langzeitprojekts bei der Union der deutschen Akademien 2006 Erfolg hatte. Das bedeutete, dass zum ersten Mal mit der wichtigsten Voraussetzung für eine umfassende und planvolle Erforschung der Aktivitäten des Reichshofrats, nämlich mit einer modernen Erschließung seines Aktenmaterials, begonnen werden konnte.

Das Erschließungsprojekt ist auf insgesamt 18 Jahre angelegt. Wie weit sind Sie seit der Bewilligung 2006 mit der Erschließung gediehen und wie müssen wir uns die tägliche Arbeit der beiden Mitarbeiter im Archiv vorstellen?

Wolfgang Sellert: Angesichts der ungeheuren Masse der Akten beschränkt sich die Erschließung auf zwei Archivserien, nämlich die „Alten Prager Akten“ (APA), ein Bestand von 213 archivalischen Einheiten (Kartons), und die Serie der „Antiqua“, ein Bestand von 1077 Kartons.

Die Erschließung der APA wurde 2014 mit dem 5. Erschließungsband (Serie I. Alte Prager Akten, Band 5: S–Z) abgeschlossen. Von der Serie der Antiqua liegen 3 gedruckte Erschließungsbände vor (Serie II Antiqua, Bd. 1 Karton 1–43, Bd. 2 Karton 44–135 und Bd. 3 Karton 135–277f). Geht man von einem Erschließungspensum von 36 Kartons pro Jahr und Mitarbeiter aus, so dürfte das Projektziel „Inventarisierung der Serie der Antiqua“ bis zum Jahre 2024 erreicht werden. Mit dem Abschluss des Projekts werden 13 Prozent des Gesamtbestandes der im Haus-, Hof- und Staatsarchiv aufbewahrten Judizialakten (9.924 Kartons) erschlossen sein.

Die Inventarisierung der Akten erfolgt nach bestimmten Verzeichniskategorien, nämlich: „Kläger(in)/Antragsteller(in)/ Betreff“, „Beklagte(r)/ Antragsgegner(in)“, „Laufzeit“, „Reichshofratsagenten“, „Verfahrensgegenstand“, „Vorinstanzen“, „Entscheidungen“, „Enthält“ , d. h. Inhalt einer Akte und „Umfang (Folien)“. Nur wer sich einmal im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv mit dem häufig schwer lesbaren, zum Teil in einem schlechten Zustand befindlichen, nicht selten ungeordneten Akten und den oft verwickelten Verfahrensgegenständen beschäftigt hat, kann den gewaltigen Arbeitsaufwand und die enorme Konzentration ermessen, die für die Erschließung dieses Quellenmaterials erforderlich sind. Eine besondere Herausforderung sind Akten, die einen Umfang von mehr als 1500 Blatt haben.

Mittlerweile sind acht Bände aus den Serien Alte Prager Akten und Antiqua erschlossen und im Erich Schmidt Verlag sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form erschienen. Welchen Zwischenbefund kann man festhalten: Haben die Arbeiten die ursprünglichen Erwartungen bestätigt, wichtige neue Erkenntnisse über die Reichsgerichtsbarkeit zu erlangen?

Wolfgang Sellert:
Insgesamt steht schon jetzt fest, dass sich die Erschließungsarbeit gelohnt hat. Das Aktenmaterial hat sich als eine wissenschaftlich fachübergreifend überaus wertvolle Quelle für die Erforschung der Rechts-, Verfassungs-, Sozial- und Kulturgeschichte des Heiligen Römischen Reiches erwiesen.

Auch wenn es sich bei dem bisher erschlossenen Aktenmaterial nur um einen kleinen Teil des Gesamtbestandes handelt, ist die Bedeutung des im Verhältnis zum Reichskammergericht lange Zeit vernachlässigten Reichshofrats in das rechte Licht gerückt worden. Es hat sich zudem gezeigt, dass sich der Reichshofrat bereits in der Regierungszeit Rudolfs II. (1576–1612) zu einer führenden rechtspolitischen Kraft im Spannungsfeld von Reich und Territorialmächten zu entwickeln und das von den Ständen dominierte Reichskammergericht zu überflügeln begann.

Die Neuverzeichnung hat darüber hinaus der Reichshofratsforschung neue Impulse gegeben. Davon zeugt nicht nur eine in den letzten Jahren erschienene Fülle von Aufsätzen und Beiträgen, sondern auch die Präsens reichshofrätlicher Themen auf wissenschaftlichen Symposien. Zu nennen sind eine spanische Tagung in Granada „Höchstgerichtsbarkeit im Zeitalter Karls V.“ von 2008, die von der Göttinger Akademie der Wissenschaften gemeinsam mit der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung 2010 veranstaltete Tagung „Geld und Gerechtigkeit im Spiegel höchstrichterlicher Rechtsprechung des Alten Reichs“, die in Wien 2011 durchgeführte Tagung „Appellation und Revision im Europa des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit“, die in Wetzlar 2013 stattgefundene Tagung „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“, die in Wien 2014 durchgeführte Tagung „Was das Reich zusammenhielt. Das Verhältnis von Reichs- und Territorialgerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich“ und das 2015 in Stockholm veranstaltete Symposium zum 40-jährigen Jubiläum des „Svea Court of Appeal“.

Darüber hinaus wurde das Potenzial der Reichshofratsüberlieferung durch diverse Vorträge und Publikationen der Mitarbeiter am Projekt in die fachwissenschaftliche Diskussion eingebracht. Die Fachwelt hat die gesamte Erschließungsarbeit in mehr als 20 Rezensionen überaus positiv gewürdigt und die Fortsetzung des Unternehmens nachhaltig empfohlen.

Der Band
Im September erscheint Serie II: Antiqua Band 3: Karton 135-277 f., den Sie hier bestellen können.

Der Herausgeber
Prof. Dr. Wolfgang Sellert ist emeritierter Professor für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches- und Zivilprozessrecht an der Universität Göttingen sowie Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften. Sein wissenschaftliches Hauptinteresse gilt der Höchstgerichtsbarkeit des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. Seit 2007 betreut er das Langzeitprojekt der Göttinger Akademie der Wissenschaften „Die Erschließung der Akten des Kaiserlichen Reichshofrats“.


(ESV/ln)

Programmbereich: Rechtsgeschichte