Einreise nach Deutschland: Verschärfte Bestimmungen seit 01.08.2021 in Kraft
Nachweispflichten
- ein negatives Testergebnis,
- einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis
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Reduzierung der Risikogebiete
Einreise aus Hochrisiko-Gebieten und Quarantänepflichten
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Vorzulegende Nachweise: Wer sich in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat, muss schon bei der Einreise nach Deutschland entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder einen Nachweis seiner Genesung vorlegen. Der Test, etwa ein Antigentest, darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Bei PCR-Tests gilt insoweit ein Zeitraum von 72 Stunden. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
- Quarantäne ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis: Ohne Vorlage einer vollständigen Impfung bzw. eines Genesenen-Nachweises muss sich die einreisende Person trotz vorheriger Testung umgehend für 10 Tage in Quarantäne begeben. Deren vorzeitige Beendigung ist dann durch einen negativen Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich.
- Besonderheiten für Kinder unter 12 Jahren: Bei Kindern soll die Quarantäne automatisch am fünften Tag nach der Einreise enden.
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Reiseanmeldung: Einreisende müssen sich vorher über die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) nach § 3 CoronaEinreiseV anmelden.
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Einreise aus Virusvarianten-Gebieten
- Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene: Ankommende müssen schon bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Proben für PCR-Tests dürfen maximal 72 Stunden vor der geplanten Einreise entnommen worden sein. Bei Antigentests dürfen die Proben maximal 24 Stunden alt sein. Achtung: Die Testpflicht besteht auch Genesene und Geimpfte.
- 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit des Freitestens: Ohne vorherigen Test müssen also alle Einreisende für 14 Tage in Quarantäne. Ein nachträgliches „Freitesten“ ist nicht möglich. Kinder unter 12 Jahren müssen zwar keinen Test vorlegen, von der Quarantäne-Pflicht sind sie aber nicht befreit.
- Besonderheiten für Geimpfte: Für Personen, die vollständig geimpft sind, kann die Quarantänepflicht möglicherweise mit der Übermittlung ihres Impfnachweises enden. Die Voraussetzung hierfür: Das RKI muss unter ausdrücklichem Bezug auf § 4 Absatz 2 Satz 5 Nr. 2 CoronaEinreiseV festgestellt haben, dass die Impfung gegen die Variante wirkt, die die Einstufung als Variantengebiet ausgelöst hat. Dies ist bisher nicht ersichtlich. Informationen hierzu sind in der Übersicht des RKI zu besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC) zu finden.
- Rückstufung in Hochrisiko-Gebiet: Wird das betreffende Virusvariantengebiet nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und vor Ablauf der vierzehn Tage als Hochrisikogebiet eingestuft, sind die Regelungen über Hochrisikogebiete anwendbar, was ebenfalls zum vorzeitigen Ende der Quarantäne führen kann.
- Reiseanmeldung: Auch hier müssen sich Eineisende vorher über die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) nach § 3 CoronaEinreiseV anmelden
- Beförderungsverbot für alle anderen Personen: Für sämtliche anderen Personen gilt ein Beförderungsverbot. Damit dürfen Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen diese Personen also nicht nach Deutschland bringen. Ausnahmen sind für Transitpassagiere vorgesehen.
- PM der Bundesregierung 30.07.2021 zur neuen CoronaEinreseV
- CoronaEinreiseV vom 31.07.2021 sowie Kurzübersicht des BMI/BMAS zu den Corona-Einreiseregeln
Das Buch zum PinG-Podcast Corona im RechtsstaatWer hätte sich vor Corona vorstellen können, es schon bald mit Grundrechtseingriffen zu tun zu bekommen, die es zumindest im Westen Deutschlands so seit 1949 nicht gab? Oder wie schnell sich das gesamte gesellschaftliche Leben herunterfahren lässt? Zu schnell? Bleiben in der Krise Bürgerrechte und der Rechtsstaat auf der Strecke?Im Gespräch mit Prof. Niko Härting: Den Verlauf der gesellschaftlichen Diskussion im ersten Pandemiejahr zeichnet dieses Buch eindrucksvoll nach. Im Austausch zwischen Niko Härting und seinen prominenten Gesprächspartnern entsteht ein vielstimmiges Kaleidoskop zu so vielseitigen wie grundlegenden Fragen einer beispiellosen Krisenlage:
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(ESV/bp)
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