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BMWi entwickelt den Strommarkt 2.0 (Foto: gzfz/Fotolia.com)
Gesetzesvorhaben

Energierecht: Das plant das Bundeswirtschaftsministerium

ESV-Redaktion Recht
15.09.2015
Neben dem KWK-Gesetz und dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium derzeit vor allem am Strommarktgesetz. Der Energierechtler Prof. Dr. Tilman Cosack erklärt, warum er das Vorhaben kritisch betrachtet.
Trotz Sommerpause hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) drei wichtige Vorhaben weiter vorangetrieben. Eines davon ist die dritte Novelle des KWK-Gesetzes. Am 19. August legte das Ministerium den offiziellen Referentenentwurf zum sogenannten Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vor.

Energiegewinnung aus der Kraft-Wärme-Kopplung steigern

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen haben einen Vorteil: Durch verringerten Brennstoffbedarf für die Strom- und Wärmebereitstellung sind die Schadstoffemissionen stark reduziert. Die bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gewonnene mechanische Energie, meist in elektrischen Strom umgewandelt, wird mit gleichzeitig nutzbarer Wärme erzeugt.

Da die Schadstoffemissionen weiter verringert werden sollen, wurde im KWK-Gesetz das Ziel festgelegt, die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf 25 Prozent zu erhöhen. Um dieses Ziel umzusetzen, sieht der Entwurf zum KWK-Gesetz 2016 nun u. a. vor, die Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen von 750 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen. Zugleich sollen die Fördersätze für KWK-Strom angehoben werden. So will das BMWi neue KWK-Vorhaben verstärkt fördern und Modernisierungsanreize schaffen.

Neue KWK-Projekte, die Kohle als Brennstoff verwenden, sollen nach dem Entwurf allerdings nicht mehr zuschlagsberechtigt sein. Auch für selbstgenutzten KWK-Strom ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

Intelligente Stromzähler in deutschen Haushalten

Ebenfalls wurde im Ministerium an der Digitalisierung der Energiewende gearbeitet. Nachdem die Einführung sogenannte Smart-Meter-Rollouts (intelligente Stromzähler) in deutschen Haushalten angekündigt wurde, verlangten vor allem Datenschützer nach einem geeigneten Schutz für die dabei erhobenen Daten über den Stromverbrauch.

Der nun vom BMWi vorgelegte Arbeitsentwurf sieht vor, dass das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ die Einführung dieser Messstellen regeln wird. Professor Dr. Tilman Cosack begrüßt das Vorhaben: „Mit der Einführung der Messstellen ist auch eine weitreichende datenschutzrechtliche Problematik verbunden“. Cosack merkt jedoch an: „Das BMWi ist von seiner bisherigen Zusage abgewichen“. Diese sah vor, dass Kleinstverbraucher von der Messsystem-Einbaupflicht ausgenommen bleiben sollten. Nur in Haushalten ab einem jährlichen Verbrauch von 6.000 kWh, sollten die Systeme eingeführt werden. Nach dem Entwurf können nun auch Kleinstverbraucher von der Einbaupflicht betroffen sein. „Angesichts des nur geringen Einsparpotentials für dieses Verbrauchersegment ist die behauptete ‚Kostenneutralität‘ für die Betroffenen doch eher zweifelhaft“, so Cosack.

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BMWi will Kapazitätsreserve einführen

Anfang Juli stellte das BMWi auch sein Weißbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende" mit den Vorschlägen zur Ausgestaltung des Strommarktes 2.0 vor. Beim Strommarkt 2.0 refinanzieren sich die benötigten Kapazitäten über bereits bestehende Marktmechanismen.

Unter anderem beinhaltet das Weißbuch Maßnahmen, mit denen die Marktmechanismen gestärkt und eine effiziente und flexible Stromversorgung vorangetrieben werden sollen. Vor allem jedoch steht die Versorgungssicherheit im Mittelpunkt. Es ist geplant, eine Kapazitätsreserve einzuführen. Dazu sollen die Übertragungsnetzbetreiber durch Ausschreibungen die als notwendig angesehenen Kraftwerkskapazitäten beschaffen. Energierechtler Cosack stellt das derzeitige Modell des BMWI infrage. Seiner Meinung nach sei ein Verstoß der Kapazitätsreserve gegen das europäische Beihilferecht, sollte das derzeitige Modell so umgesetzt werden, wahrscheinlich. Insbesondere sieht Cosack die Ausnahme für Braunkohlekraftwerke, die direkt vertraglich mit einer Kapazität von 2,7 Gigawatt in die Kapazitätsreserve einbezogen werden sollen, als problematisch an. Hier sei, so Cosack, aller Voraussicht nach anzunehmen, dass die Kommission dies als einen Verstoß gegen das Beihilfeverbot einstufe.

Mittlerweile hat das BMWi den Referentenentwurf zum Strommarktgesetz vorgelegt und setzt damit im Wesentlichen die Maßnahmen um, die es bereits im Weißbuch angekündigt hatte.

Die Kommission hat nun ihre Zweifel an dem Vorhaben kundgetan. Nach Informationen der FAZ sei die Bereithaltung der Kohlekraftwerke als „Klimareserve“, eindeutig eine Beihilfe und daher genehmigungspflichtig. Ob dafür die notwendigen Voraussetzungen gegeben seien, sei allerdings „sehr fraglich“.

Über den Weißbuch-Vorschlag zur Einführung der Kapazitätsreserve lesen Sie den Beitrag von Prof. Dr. Tilman Cosack und Matthias Laux in der Zeitschrift ER – Energierecht. (ESV/akb)

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Literaturhinweise zum Thema

Die wesentlichen Informationen im Energiewirtschafts- und Energieumweltrecht enthält die Zeitschrift ER – EnergieRecht. Erhältlich als Print und als eJournal.

Umfassend kommentiert ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Berliner Kommentar EEG von Prof. Dr. jur. Walter Frenz, Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg, Prof. Dr. jur. Tilman Cosack und Prof. Dr. jur. Felix Ekardt.

Programmbereich: Energierecht