
Entsorgung von Abfall wird deutlich teurer
Kummer stellt zunächst fest, dass wachsende Anforderungen des Abfall-und Gefahrstoffrechts deutlich mehr naturwissenschaftliches Wissen erfordern. Auch das neue Regelwerk erfordert zusätzliche Kenntnisse im Bereich Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.
Bis vor ein paar Jahren habe es noch ausgereicht, wenn ein Entsorgungsunternehmen Mitarbeiter hatte, die über eine kaufmännische oder gewerbliche Ausbildung verfügten. Seit 1996 muss leitungsverantwortliches Personal von zertifizierten Entsorgerfachbetrieben ein natur-oder ingenieurwissenschaftliches Studium absolviert haben.
Unternehmen rät sie daher, die wesentlichen Änderungen, die die AVV mit sich bringt, rechtzeitig in ihre Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen.
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Bedeutung der stofflichen Zusammensetzung des Abfalls wächst
Vor allem eine stärkere Auseinandersetzung mit der stofflichen Zusammensetzung von Abfällen hält Kummer für notwendig. Unter der Abfalleinstufung versteht sie die Zuordnung des Abfalls zur einer Abfallart. Dies geschehe mit europaweit einheitlichen Abfallbezeichnungen mit Hilfe von Schlüsselnummern.Außerdem bestimmt die Abfalleinstufung die Gefährlichkeit des Abfalls. Hieraus würden sich die Register-und Nachweispflichten ergeben. Diese sind wichtig für alle, die an der Entsorgung beteiligt sind.
Harmonisierung des Stoff-und Umweltrechts nötig
Allerdings fordert Kummer eine weitere Harmonisierung von Stoff-und Umweltrecht. „Bis heute gibt es keine klare Auffassung, zu der Frage, ob zum Beispiel die GHS-Verordnung auch auf Abfälle anzuwenden ist”, meint sie.Die GHS-Verordnung |
Die GHS-Verordnung ist ein global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen. Dieses Kennzeichnungssystem hat die EU in eine eigene Verordnung umgesetzt. Gemeint ist hiermit die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 EU, auch CLP-Verordnung genannt. Diese trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Die Verordnung übernahm auch die Stofflisten zur Einstufung und Kennzeichnung nach der Richtlinie 67/548/EWG. Für Stoffe ist die CLP-Verordnung seit dem 01.12.2010 verbindlich anzuwenden, für Gemische ab dem 01.06.2015. |
So wäre die Anwendung der GHS-Regelungen auf Abfälle nicht eindeutig geregelt. Auch die Einstufungs- und Kennzeichnungserfordenisse für Gefahrenstoffe ließen sich nur schwer auf Abfälle übertragen. Abfälle sind nach Auffassung von Kummer nämlich keine klar definierten Stoffe oder einfache Gemische, sondern hochkomplexe Vielstoffgemische.
Daher sei es dringend notwendig, bestehende Unsicherheiten zur Anwendung des Stoffrechts in der Abfallwirtschaft auszuräumen und klarer zu regeln, fährt sie fort.
Entsorgung wird teurer
Allerdings warnt Kummer vor mehr Bürokratie. Ob neue bürokratischen Hürden zu mehr Umweltschutz und Sicherheit beim Umgang mit Abfällen führen, bezweifelt sie. Nach Aussage zahlreicher Marktbeobachter sei aber sicher, dass die Entsorgung insgesamt erheblich teuer wird.Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der Zeitschrift Müll und Abfall Ausgabe 7/2016
Weiterführende Literatur |
Der Praxiskommentar Abfallverzeichnis-Verordnung, Band 144, von Dr. jur. Olaf Kropp, erschienen im Juli 2016, leistet Abfallerzeugern und -entsorgern, Abfallbeauftragten und Beratern sowie Rechtsanwälten und Mitarbeitern in den zuständigen Behörden einen großen Dienst. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über die einschlägigen Vorschriften sowie Unterstützung bei der Rechtsauslegung und –anwendung der AVV. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Umweltrecht und Umweltschutz