Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Alle Jahre wieder, das Jahressteuergesetz (Photo: studio v-zwoelf/Adobe Stock)
Neues aus der Finanzverwaltung

Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht

ESV-Redaktion Steuern
05.08.2022
Das BMF hat am 28.7.2022 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis 11. August 2022 versandt.

Das Steuerrecht unterliegt einem kontinuierlichen Wandel. So hat sich in verschiedenen Teilbereichen des deutschen Steuerrechts erneuter Gesetzgebungsbedarf ergeben. Insbesondere zu nennen sind Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Auch werden geltende Bestimmungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs angeglichen. Damit einhergeht unvermeidlicher redaktioneller und technischer Regelungsbedarf, der sich auf Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen bezieht.

Folgende Maßnahmen sind u.a. geplant:

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b AO-E
  • weitgehende Abschaffung Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung Registerfälle für Drittlizenzen, § 49 EStG
  • Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 1/13, § 32c EStG-E
  • Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG-E
  • vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG-E
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 € auf 1.000 € (bei Zusammenveranlagung von 1.602 € auf 2.000 €), § 20 Absatz 9 EStG-E
  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 € auf 1.200 €, § 33a EStG -E
  • Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages
  • Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
  • Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zeiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021


Im Bereich der Umsatzsteuer sind u.a. folgende Änderungen geplant:

  • Schaffung einer nationalen Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
  • Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138)

Zudem wird weiterem fachlich gebotenen Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen. Dazu gehören insbesondere die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstiger redaktioneller Änderungsbedarf.

Fundstelle: Internetseite des BMF

Aktuelle Meldungen
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern. Sie können auch unseren kostenlosen Newsletter Steuern hier abonnieren.

 


Durchblick im Urteilsdschungel

Investition Immobilie


von Michael Stein

Investitionen in Immobilien sind eine attraktive Anlageform, umso mehr in Zeiten historisch niedriger Zinsen. Wer jedoch als Vermieter zunächst rote Zahlen schreibt, sieht sich schnell mit dem Damoklesschwert der Liebhaberei konfrontiert: Denn fehlt die Einkünfteerzielungsabsicht, zeigt sich das Finanzamt als Spielverderber und erkennt die Verluste nicht an.

Michael Stein macht Ihnen die komplexe Abgrenzungsproblematik über eine methodisch fundierte Fallgruppenbildung überschaubar. Unter Einarbeitung der jüngsten Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte zeigt er auf, wo die Risiken lauern. Schwerpunkte sind u.a.:

  • Grundsätze zur Einkünfteerzielungsabsicht
  • Aufbau und Komponenten der Totalüberschussprognose
  • Vermietung auf Dauer und auf kurze Zeit
  • Ferienwohnungen

In der 10., rundum aktualisierten Auflage finden Sie alle Inhalte wieder auf dem neuesten Stand. Die Neuauflage kommentiert die jüngste Gesetzesänderung zur verbilligten Vermietung und gibt Hinweise, wie beim Ausbleiben von Mieteinnahmen aufgrund der Corona-Krise zu verfahren ist.

(ESV/cmx)

Programmbereich: Steuerrecht