Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht
Das Steuerrecht unterliegt einem kontinuierlichen Wandel. So hat sich in verschiedenen Teilbereichen des deutschen Steuerrechts erneuter Gesetzgebungsbedarf ergeben. Insbesondere zu nennen sind Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Auch werden geltende Bestimmungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs angeglichen. Damit einhergeht unvermeidlicher redaktioneller und technischer Regelungsbedarf, der sich auf Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen bezieht.
Folgende Maßnahmen sind u.a. geplant:
- Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b AO-E
- weitgehende Abschaffung Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung Registerfälle für Drittlizenzen, § 49 EStG
- Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 1/13, § 32c EStG-E
- Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG-E
- vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG-E
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 € auf 1.000 € (bei Zusammenveranlagung von 1.602 € auf 2.000 €), § 20 Absatz 9 EStG-E
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 € auf 1.200 €, § 33a EStG -E
- Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages
- Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
- Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zeiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021
Im Bereich der Umsatzsteuer sind u.a. folgende Änderungen geplant:
- Schaffung einer nationalen Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
- Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138)
Zudem wird weiterem fachlich gebotenen Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen. Dazu gehören insbesondere die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstiger redaktioneller Änderungsbedarf.
Fundstelle: Internetseite des BMF
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(ESV/cmx)
Programmbereich: Steuerrecht