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Corona-Pandemie und klimarelevante Aspekte zählen zu den Prüfungsschwerpunkten 2022. (Foto: natali_mis/stock.adobe.com)
European Securities and Markets Authority

ESMA: Prüfungsschwerpunkte liegen auf Covid-19 und Klimaschutz

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
25.11.2021
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde European Securities and Markets Authority (ESMA) hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungssaison 2022 veröffentlicht.

Die Prioritäten liegen auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie und auf klimarelevanten Aspekten.

Die Erklärung enthält

  • Schwerpunkte im Zusammenhang mit Abschlüssen gemäß der International Financial Reporting Standards (IFRS),
  • Prioritäten im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Abschlüssen,
  • Überlegungen im Zusammenhang mit alternativen Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures – APM).

Die Prüfungsschwerpunkte der IFRS-Abschlüsse auf einen Blick:

  • sorgfältige Bewertung und Transparenz bei der Berücksichtigung der längerfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Erholungsphase
  • Übereinstimmung zwischen den im IFRS-Abschluss enthaltenen Informationen und den nichtfinanziellen Informationen zu klimarelevanten Aspekten, Berücksichtigung von Klimarisiken, Offenlegung wesentlicher Beurteilungen und Schätzung der Unsicherheit in Bezug auf Klimarisiken bei eindeutiger Beurteilung der Wesentlichkeit
  • mehr Transparenz bei der Messung von erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Loss – ECL), insbesondere im Hinblick auf Managementüberlappungen, signifikante Änderungen des Kreditrisikos, zukunftsgerichtete Informationen, Änderungen bei Wertberichtigungen, Kreditrisikopositionen und Sicherheiten und die Auswirkungen klimabezogener Risiken auf die ECL-Bewertung

Die Empfehlungen zu nichtfinanziellen Informationen beziehen sich auf

  • Auswirkungen der Pandemie auf Nachhaltigkeitsziele und nichtfinanzielle wesentliche Leistungsindikatoren und Informationen über strukturelle Veränderungen,
  • Klimaschutzmaßnahmen und deren Ergebnisse.

Außerdem fordert die ESMA die Emittenten auf, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die Offenlegungspflichten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung zu erfüllen, die am 1.1.2022 in Kraft tritt.

Erwägungen im Zusammenhang mit APM

In Bezug auf APM wird in der Erklärung hervorgehoben, dass Emittenten bei der Anpassung, Kennzeichnung und Schaffung neuer APM zur Darstellung der Auswirkungen der Pandemie Vorsicht walten lassen sollten. Die ESMA betont, dass ab dem Geschäftsjahr 2021 und gemäß Artikel 4 der Transparenzrichtlinie alle Finanzberichte im Einklang mit dem einheitlichen elektronischen Format zu verfassen sind.

Die englischsprachige Pressemitteilung der ESMA finden Sie hier. Die Prüfungsschwerpunkte sind hier veröffentlicht.

(ESV/fab)

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