
EU-Kommission schlägt die Verschiebung von Besteuerungsregelungen vor
1. Verschiebung der Anwendung des Inkrafttretens des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben. Diese Regelungen gelten dann ab dem 1.7.2021 anstelle des 1.1.2021. Hierdurch erhalten Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Mehrwertsteuer-Regeln für den elektronischen Handel vorzubereiten.2. Verschiebung bestimmter Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen im Rahmen der DAC-Richtlinie
Des Weiteren hat die EU-Kommission beschlossen, die Verschiebung bestimmter Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC-Richtlinie) vorzuschlagen.Aktuelle Meldungen |
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Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Änderungen haben die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit, um Informationen über Finanzkonten auszutauschen, deren Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind. Ebenso haben die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit, um Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Steuerplanungsvereinbarungen auszutauschen. Die Kommission setzt sich weiterhin für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung ein. Das Europäische Parlament als auch der Rat sind über diese Vorschläge informiert. Die EU-Kommission rechnet damit, dass beide Institutionen diese Vorschläge so bald wie möglich verabschieden, um allen Beteiligten Rechtssicherheit zu geben.
Quelle: Daily News der EU-Kommission vom 11.05.2020
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Multilaterales Instrument im Kontext der Einkünfteerzielung hybrider Gesellschaften
Im internationalen Abkommensrecht gilt das Multilaterale Instrument (MLI) als Wendepunkt: Wurden Doppelbesteuerungsabkommen bislang meist bilateral auf Basis des OECD-Musterabkommens abgeschlossen, sollte mit dem neuen Vertragswerk der OECD ein völlig neuer Weg eingeschlagen werden, indem auf einen Schlag sämtliche Doppelbesteuerungsabkommen angepasst werden.
Mit vielen Abbildungen und Beispielen werden in einer fundierten Gesamtanalyse auch Schwachstellen des MLI-Ansatzes deutlich und Alternativen für den Gesetzgeber und die maßgeblichen Akteure diskutiert. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht