
EU-Kommission stellt neuen Leitfaden zur Verarbeitung nicht personenbezogener Daten vor
„Durch die Beseitigung von Datenlokalisierungsauflagen geben wir mehr Menschen und Unternehmen die Möglichkeit, Daten und deren Potenzial optimal zu nutzen“.
Ihm zufolge schaffen die Leitlinien vollständige Klarheit darüber, wie der freie Verkehr von personenbezogenen Daten auf der Grundlage der strengen Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten ablaufen kann. Somit können die Mitgliedstaaten keine Regelungen mehr erlassen, nach denen Daten ohne Rechtfertigung nur im Inland gespeichert werden dürfen. Nach Auffassung der Kommission ist die VO (EU) 2018/1807 die erste ihrer Art weltweit.
Datenlokalisierung, Sanktionen und EU-Datenraum
Auflagen zur Datenlokalisierung müssen die Mitgliedstaaten nun der EU-Kommission melden. Anschließend wird diese prüfen, ob die Auflagen gerechtfertigt sind. Zudem können die Mitgliedstaaten Sanktionen gegen Nutzer verhängen, die nach Aufforderung einer zuständigen Behörde den Zugriff auf Daten verweigern, die in einem anderen Mitgliedstaat gespeichert sind.Die DSGVO und die VO (EU) 2018/1807 für den freien Verkehr von nicht personenbezogenen Daten sollen gemeinsam den freien Verkehr von personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten sichern. So soll ein gemeinsamer europäischer Datenraum entstehen.
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Der Zweck des Leitfadens
Von den neuen Leitlinien verspricht sich die Kommission nicht nur mehr Rechtssicherheit. Vielmehr möchte sie auch das Vertrauen der Unternehmen stärken. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups sollen die Kommissionsleitlinien dabei helfen, optimale Angebote von Datenverarbeitungsdiensten im Binnenmarkt zu nutzen, grenzüberschreitend zu agieren und innovative Dienstleistungen zu entwickeln. Die weiteren Inhalte des Leitfadens:- Definitionen, Auslegungshilfen und Praxisbeispiele: So enthält der Leitfaden neben zahlreichen Auslegungshilfen auch viele Praxisbeispiele für die Verarbeitung von gemischten Datensätzen und deren Handhabung.
- Grundsätze des freien Datenverkehrs: Daneben hebt der Leitfaden die Grundsätze des freien Datenverkehrs zusammen mit dem Verbot der Datenlokalisierung hervor – gerade im Zusammenspiel zwischen DSGVO und der neuen VO (EU) 2018/1807.
- Datenübertragbarkeit und Selbstregulierung: Darüber hinaus sollen die Leitlinien dabei helfen, den Begriff der Datenübertragbarkeit im Sinne der neuen VO zu klären und die Anforderungen an die Selbstregulierung festlegen.
- Verhaltensregeln für Cloud-Dienste: Der Leitfaden soll auch das Entstehen von Verhaltensregeln für Cloud-Dienste unterstützen. Bis Ende November 2019 soll auch der Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern leichter werden.
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(ESV(bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht