
EU-Kommission verklagt Deutschland wegen fehlendem Hinweisgeberschutzgesetz
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Whistleblowern im öffentlichen und privaten Sektor wirksame Kanäle zur vertraulichen Meldung von Verstößen gegen EU-Vorschriften zur Verfügung zu stellen und ein robustes System zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen einzurichten, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission vom 15.2.2023. Das gelte sowohl innerhalb einer Organisation als auch extern. Die Mitgliedstaaten hatten die erforderlichen Maßnahmen bis zum 17.12.2021 umzusetzen.
Im April 2018 hatte die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Hinweisgeberschutz und eine Mitteilung zur Schaffung eines umfassenden Rechtsrahmens für den Schutz von Hinweisgebenden umfasst. Die Richtlinie wurde am 23.10.2019 erlassen und trat am 16.12.2019 in Kraft.
Die damalige Bundesregierung hatte das notwendige Gesetzgebungsverfahren nicht in die Wege geleitet. Die aktuelle Bundesregierung legte am 19.9.2022 einen Gesetzentwurf vor, in dem noch einige Änderungen vorgenommen wurden, bevor er den Bundestag passierte. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 10.2.2023 jedoch nicht zu. Deshalb konnte das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland noch nicht in Kraft treten.
So kommt es nun zu weiteren Verzögerungen. Die Bundesregierung wird voraussichtlich den Vermittlungsausschuss anrufen, wo dann über das Gesetz verhandelt werden würde. Personen, die Missstände in Unternehmen oder anderen Organisationen melden, können sich bereits heute auf den Schutz der EU-Richtlinie berufen und an externe Meldestellen wenden, wenn keine internen Meldekanäle vorhanden sind. Damit würden die Unternehmen jedoch das Heft des Handelns aus der Hand geben.
Bei den sieben weiteren Staaten, die jetzt von der EU-Kommission wegen nicht erfolgter Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie verklagt werden, handelt es sich um die Tschechische Republik, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen.
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